Für mehr klimaneutrale Energie im Chemiepark
InfraServ Gendorf und E.ON planen Biomasseheizkraftwerk
Weniger Gasverbrauch und mehr regionales Frischholz zur Energiegewinnung: Das wäre ein Aspekt des Biomasseheizkraftwerks, dessen Bau InfraServ Gendorf und E.ON derzeit im Chemiepark Burgkirchen planen.
Burgkirchen – Der Standortbetreiber InfraServ Gendorf und der Energieversorger E.ON beabsichtigen, gemeinsam ein Biomasseheizkraftwerk im Chemiepark Gendorf zu bauen und zu betreiben. Zu diesem Zweck gründete InfraServ Gendorf Anfang Juli eine Projektgesellschaft, um gemeinsam das Projekt weiterzuentwickeln. Das Biomasseheizkraftwerk soll einen erheblichen Teil der Leistung des bestehenden Gaskraftwerks im Chemiepark ersetzen und den Standort auf dem Weg zur Klimaneutralität deutlich voranbringen.
Erste Pläne von InfraServ Gendorf und E.ON sehen ein Biomasseheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 20 Megawatt (MW) sowie einer thermische Feuerungsleistung von 90 MW vor. Dieses könnte rund 50 Prozent des Dampfbedarfs im Chemiepark abdecken und etwa 130.000 Megawattstunden (MWh) klimaneutralen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Rechnerisch ließe sich damit der Jahresbedarf von rund 40.000 Haushalten decken.
Im Chemiepark Gendorf benötigen die Standortunternehmen Dampf für ihre Produktionsprozesse und zu Heizzwecken. Nach Inbetriebnahme des Biomasseheizkraftwerks ließe sich die Leistung des bestehenden Gaskraftwerks auf etwa die Hälfte des heutigen Niveaus herunterfahren. Dadurch würden die CO2-Emissionen um rund 45 Prozent sinken. Der Energiebedarf des Biomasseheizkraftwerks soll weitestgehend durch regionales Frischholz aus der Landschaftspflege und Restholz aus der Forstwirtschaft gedeckt werden.
Derzeit bespricht InfraServ Gendorf die Pläne mit Vertretern aus den umliegenden Gemeinden, aus der Politik sowie aus den Behörden und Naturschutzverbänden in der Region.
Ein nächster Meilenstein ist dann der Start eines behördlichen Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Zusätzlich muss nach Erteilung einer Baugenehmigung noch die Bundesnetzagentur das Projekt bewilligen und die EU-Kommission die kartellrechtliche Freigabe erteilen.
re/MN