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WOHNIMMOBILIEN

Entschärfte Kreditrichtlinie

München – Familien und Senioren kommen offenbar wieder einfacher an Kredite, seit die Bundesregierung die umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 1.

Mai per Verordnung entschärft hat. „Die Verordnung hilft insbesondere jungen Familien oder älteren Menschen, die ein Haus kaufen oder ihr Eigenheim renovieren wollen“, erklärte der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, Jürgen Gros. „So wird beispielsweise klargestellt, dass bei einer Sanierung der Wertzuwachs der Immobilie bei der Kreditprüfung berücksichtigt werden kann.“

Die Kreditrichtlinie war in Deutschland vor über zwei Jahren aufgrund einer EU-Vorgabe in Kraft getreten. Ziel der EU war es, eine zu laxe Kreditvergabe in Europa zu verhindern. Damit wollte man Blasen an den Immobilienmärkten entgegenwirken.

Das deutsche Umsetzungsgesetz zu der EU-Vorgabe hatte in Bayern zu einem Aufschrei vor allem unter den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen geführt. Das Gesetz sah vor, dass Banken Immobiliendarlehen nur noch dann vergeben dürfen, wenn das Einkommen ihrer Kunden zur Abzahlung des Kredites zu Lebzeiten ausreicht.

Jungen Familien wurde wegen der neuen Vorschriften der Baukredit verweigert, Eigentümern drohte wegen einer unklaren Anschlussfinanzierung der Verkauf der Immobilie, ältere Menschen konnten ihre Wohnung oder ihr Haus nicht wie geplant altersgerecht sanieren, weil die Bank das Darlehen verweigerte – so der Vorwurf. Erst nach langem Zögern hatte sich der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ende 2016 dazu durchgerungen, die Kreditrichtlinie wieder zu entschärfen.

Entsprechend stoßen die seit Anfang Mai geltenden Änderungen bei den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken auf Wohlwollen: „Der Gesetzgeber greift bisher bestehende Unsicherheiten und Hürden bei der Vergabe von Immobilienkrediten auf“, kommentierte Genossenschaftspräsident Gros die Verordnung. Die präzisierten Vorschriften sorgten für mehr Rechtssicherheit und Praxisnähe. Sebastian Hölzle

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