Beschwerde auf der Facebook-Seite
Heikler Vorfall an der Supermarktkasse bringt Aldi Süd in Erklärungsnot
- VonMarkus Büttnerschließen
Eine Kundin bekam ein mulmiges Gefühl an der Supermarktkasse und beschwerte sich über Facebook bei Aldi Süd. Nun gerät der Discounter in Erklärungsnot.
Mülheim - Auf der Facebook-Seite von Aldi Süd macht eine empörte Kundin ihrem Unmut Luft, weil sie eine ungewöhnliche Situation bei Aldi beobachtete. In dem mittlerweile gelöschten Post beschreibt die Kundin, wie sie eine Taschenkontrolle an der Supermarkt-Kasse in einer Aldi-Filiale miterlebte. Wie DerWesten.de berichtet, sei die Kundin am Montag bei Aldi Süd einkaufen gewesen. Vor ihr seien zwei Jungs in der Schlange zur Kasse angestanden und hätten Rucksäcke getragen. Als die beiden zum Bezahlen an der Reihe waren, soll die Aldi-Mitarbeiterin die Kunden zum Öffnen der Rucksäcke aufgefordert haben.
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In dem Beitrag auf der Facebook-Seite schreibt die Kundin: „Sie war sehr freundlich und die beiden haben auch bereitwillig ihre Rucksäcke aufgemacht. Trotzdem finde ich solche Taschenkontrollen ehrlich gesagt etwas fragwürdig. Ist das jetzt üblich??“,fragt die Kundin und gibt ihre Ansicht zu der Situation preis. Weiter schreibt sie: „Mich hat sie nicht darum gebeten. Ich hätte mich aber auch geweigert. Es geht wirklich niemanden etwas an, was ich in meiner Tasche habe. Und das gilt meiner Meinung nach auch für Schulkinder.“
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Facebook-Post löst kontroverse Diskussion auf der Aldi-Seite auf
Die Reaktionen auf das Statement der Kundin lässt nicht lange auf sich warten und löste kontroverse Diskussionen der User aus. So bekam die empörte Kundin teils Zustimmung für ihre Aussagen, teils wurde sie für ihre Äußerungen kritisiert. Auch eine offizielle Antwort vom Social-Media Team von Aldi Süd kommt prompt und passend: „Leider kommt es manchmal vor, dass Kunden Artikel in ihren Taschen übersehen oder vergessen. Dann kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter um einen Blick in Taschen und Rucksäcke bitten. Vielleicht haben unsere Kollegen vor Ort bereits viele schlechte Erfahrungen gemacht und sind deswegen etwas vorsichtiger. Das können wir von hieraus jedoch nicht beurteilen. Wir bitten um dein Verständnis.“
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Sind Taschenkontrollen wie bei Aldi überhaupt erlaubt?
Doch wie ist die rechtliche Lage bei Taschenkontrollen in Supermärkten? Sind sie sie zulässig oder etwa gar nicht erlaubt?
Die Verbraucherzentrale NRW e.V. mit Sitz in Düsseldorf erklärt in der Info-Rubrik „Kundenrechte“ auf der Website Verbraucherzentrale.de, welche Rechte Kunden und Händler in solchen Situationen haben. „Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschenkontrollen verweist.“
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Dennoch gibt es Ausnahmen, die solche Untersuchungen rechtfertigen. Eine Tascheninspektion sei dann erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt werde. Bestehe lediglich ein Tatverdacht dürften Hausdetektive oder Ladenpersonal lediglich Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person könne zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber dürfe ausschließlich von den Polizeibeamten durchsucht werden, steht auf der Website geschrieben.
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Aldi-Kundin zeigt kein Verständnis
Mit der Antwort des Social-Media-Teams von Aldi gab sich die Kundin dann noch nicht zufrieden und kündigte einen rigorosen Schritt an. „Nein, dafür habe ich leider kein Verständnis. Ich kaufe seit vielen Jahren gerne in dieser Filiale ein. Jetzt nicht mehr so gerne. Aber es gibt ja zum Glück auch noch einen Edeka in der Nähe.“
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mgo