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Wer gilt in Österreich als geboostert, wer braucht PCR-Tests und für wen ist die Grenze dicht?

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Von: Markus Zwigl

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Wer nach Österreich einreisen möchte, muss einige Auflagen erfüllen.
Wer nach Österreich einreisen möchte, muss einige Auflagen erfüllen. © Montage dpa

Pulverschnee, strahlender Sonnenschein und eine „Gipfelhalbe“ - was kann es im Winter Schöneres geben, als einen traumhaften Tag in den Bergen Österreichs. Doch in der aktuellen Corona-Situation muss man bei der Einreise in unser Nachbarland einige Dinge beachten - vor allem weil manche Dinge in Österreich anders geregelt sind als in Bayern: Wer gilt dort als „geboostert“, wer braucht einen PCR-Test und was es sonst zu befolgen gibt.

Österreich - Nachdem Österreich die vierte Welle mit einem harten Lockdown stoppen und brechen konnte, rollt nun die Omikron-Welle auf unsere Nachbarn zu. Seit Jahresbeginn steigen auch hier die Zahlen wieder. Die Kurve der Neuinfektionen mit dem Coronavirus geht steil nach oben. Wie die Behörden am Mittwoch berichteten, wurden binnen 24 Stunden rund 17 000 Fälle verzeichnet. Unter Berücksichtigung der Zahl der Einwohner liegt der Wert bei den Neuinfektionen in Österreich etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei über 760.

Besonders in den gern den von Touristen besuchten Bundesländern Tirol und Salzburg kletterten die Zahlen stark. Dabei gilt seit 20. Dezember als Vorsorge gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus für die Einreise 2G plus. Am 25. Dezember wurden die Einreise-Vorschriften aus Virusvarianten-Gebieten sogar nochmals verschärft.

Grundsätzlich ist für die Einreise von Deutschland nach Österreich ein 2-G-Nachweis erforderlich und zusätzlich ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung. Touristische Reisen sind also grundsätzlich nur für Geimpfte und Genesenen möglich - auch für die Einreise aus beruflichen Zwecken wird ein 2-G-Nachweis benötigt. Doch wer zählt in Österreich als „geboostert“ und wer braucht einen zusätzlichen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf?

Wann ist ein PCR-Test nötig?

*Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Quarantänebescheid. Nach einer erst kürzlichen Genesung können PCR-Tests manchmal noch positiv ausfallen. Daher können Personen, die in den vergangenen 90 Tagen genesen sind, ein spezielles ärztliches Zeugnis vorlegen. Das ärztliche Zeugnis ersetzt in diesem Fall den PCR-Test und muss bei der Einreise ausgefüllt vorliegen.

Als vollständige Impfung gilt

Ausnahmen für Kinder

Holiday-Ninja-Pass

Die Voraussetzung für den Pass sind serielle Testungen. Das bedeutet, dass innerhalb von fünf Tagen mindestens drei Tests durchgeführt werden müssen, davon zumindest zwei PCR-Tests. Sofern innerhalb dieser fünf Tage ein durchgängig gültiger Testnachweis mit PCR- und/oder Antigen-Test vorhanden ist und auch mitgeführt wird, bedeutet dies eine Gleichstellung mit jeglichem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Nachweis für 2G, 2G+ oder auch Booster+), auch für die Tage sechs und sieben ohne weitere Testnachweise.

Einreise ohne Booster, PCR oder fehlendem 2G-Nachweis

Geimpfte oder Genesene, die keinen PCR-Nachweis erbringen und nicht geboostert sind, müssen sich über die Pre-Travel-Clearance registrieren und sich nach Einreise in Quarantäne begeben, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen nicht einreisen. Ausnahmen existieren u. a. für österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz verfügen. Diese müssen aber eine verpflichtende Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Außerdem ist eine Anmeldung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance erforderlich.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet

Seit 25. Dezember gelten zusätzliche Einreiseregel-Verschärfungen für Gäste aus den für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten Großbritannien und Niederlande sowie aus Dänemark und Norwegen. Touristen aus diesen vier von der Omikron-Variante betroffenen Ländern dürfen nur mit Test und Drittimpfung ins Land - sonst müssen sie in Quarantäne. Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Ausnahmen wie bei der Einreise aus allen anderen Ländern. Für alle anderen Personen aus den genannten Ländern gilt nach Einreise eine 10-tägige Quarantäne.

Wer gegen diese Auflagen verstößt muss mit empfindlichen Strafen rechnen:

1450 Euro Strafe bei Einreise – Teurer Schwung auf die Steinplatte?

Bald kurzer Lockdown in Österreich?

Einzelne Stimmen aus der Tourismusbranche in Österreich fordern allerdings bereits aufgrund des enormen Anstiegs der Infektionszahlen einen schnellen und eher kurzen Lockdown, um dann zumindest die restliche Wintersaison zu retten. Aufgrund der zahlreichen Quarantänefälle unter dem Personal sei ohnehin in manchen Fällen der Hotelbetrieb kaum mehr fortführbar, hieß es.

Im Vorfeld setzt die Tourismusbranche in Österreich trotz der Auflagen auf eine gute Wintersaison. „Es gibt Stornierungen, aber es gibt keine Stornierungswelle“, sagte Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer vor ein paar Wochen. Die Gäste gerade aus Deutschland hätten sehr großen Informationsbedarf und riefen in ihren Quartieren an. Viele wollten an ihrem gebuchten Aufenthalt festhalten.

Österreich sei ein Ziel, das man für einen Wintersporturlaub aufgrund der Vertrautheit mit der jeweiligen Region nicht so gerne gegen ein anderes austausche, so die Expertin. Schwieriger sei die Lage für die Hotellerie in den Städten wie Wien. Hier schickten Betriebe ihre Mitarbeiter mangels Buchungen wieder in die Kurzarbeit.

mz

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