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Vor Corona-Gipfel: Bundesweit 2G und Lockdown in Hotspots: Kanzleramt will sich noch einmal durchsetzen

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Von: Markus Zwigl

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Angela Merkel und Markus Söder
Angela Merkel und Markus Söder am Rande einer Pressekonferenz. (Archivfoto) © Bernd von Jutrczenka/AFP

Einen Tag vor der Bund-Länder-Runde zur Corona-Lage sickern Details zu einem möglichen Gesetzentwurf von Kanzleramt und den Unions-Ländern durch. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge könnten Bundesländer dann doch wieder Kontaktbeschränkungen erlassen und in regionalen Hotspots einen Lockdown verhängen.

Die vierte Corona-Welle trifft ganz Deutschland hart. Fallzahlen und Inzidenzen steigen von Tag zu Tag sprunghaft an, während die Zahl der freien Intensivbetten sinkt. Am Donnerstag (18. November) werden die 16 Ministerpräsidenten zusammenkommen, um die aktuell äußerst kritische Lage zu besprechen. Dabei scheinen härtere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie unumgänglich. Vor dem Treffen konkretisieren sich nun auch die Pläne des Kanzleramtes und den von der Union geführten Bundesländern. Bereits am Nachmittag hatten die Ampel-Parteien einen neuen entsprechenden Infektionsschutzgesetzentwurf vorgestellt, dieser ging der Union aber nicht weit genug.

Wie Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten, ist beiden Gesetzentwürfen zu entnehmen, dass die einzelnen Bundesländer nun doch wieder Kontaktbeschränkungen erlassen und Anzahl der Besucher von Kultur- oder Sportveranstaltungen beschränken können. Auch könnte die Zahl der Gäste und Kunden im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Hotels verbindlich limitiert werden. Ebenfalls soll es möglich sein, in regionalen Hotspots Lockdowns zu verhängen.

Sachsen hat die Corona-Überlastungsstufe zum Beispiel bereits erreicht. Ministerpräsidenten Michael Kretschmer sagte angesichts der dramatischen Situation in seinem Land: „Ich spüre nur immer mehr, wenn wir wirklich erfolgreich diese Welle brechen wollen, werden wir das nicht tun können, indem wir nur die Gruppe der Ungeimpften adressieren, sondern wir werden vermutlich einen größeren Wurf machen müssen.“ Das sei eine bittere Erfahrung, „aber vermutlich die einzige Möglichkeit“. Ein Lockdown nur für Ungeimpfte sei wahrscheinlich zu wenig.

Wie bild.de berichtet, umfasst das Papier des Kanzleramtes neun Seiten und 19 Punkte. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Zum Thema Lockdown in Hotspots heißt es laut Tagesspiegel in einer der Beschlussvorlagen: „Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen“.

Unionsgeführte Länder fordern Änderungen im Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien

Die unionsgeführten Bundesländer hatten am Nachmittag von den Ampel-Parteien Nachbesserungen an deren Infektionsschutzgesetz gefordert und halten den jetzigen Entwurf im Bundesrat für „nicht zustimmungsfähig“. Der von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf sei „nicht ausreichend“, um für die nächsten Wochen den nötigen Schutz vor einer weiteren dynamischen Ausweitung des Corona-Virus zu bieten, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU). Er ist gerichtet an den geschäftsführenden Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller als Koordinator der SPD-geführten Länder.

Angesichts des „sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen“ sei das von den Ampel-Partnern geplante Auslaufen des Sonderstatus der epidemischen Lage „unverantwortlich“, heißt es im Brief. Wüst ist derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz.

Die geplante Ampel-Koalition will mit der Änderung des Gesetzes die epidemische Lage als Rechtsbasis für Corona-Maßnahmen ersetzen – mit einem verkleinerten Katalog möglicher Länder-Maßnahmen. Eine Aussetzung von Schulunterricht, Ausgangssperren und Schließungen von Läden und Gaststätten soll es diesem Entwurf nach nicht mehr geben können. Laut FAZ hätten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz an maßgeblichen Punkten allerdings bereits nachjustiert. So seien auch regionale Lockdowns aufgrund einer entscheidenden Öffnungsklausel für die Länder über den 25. November hinaus möglich.

In dem Brief sprechen sich die unionsgeführten Länder für eine weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage aus. Lediglich Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen solle es nicht mehr geben dürfen.

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und braucht im Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit. Die Union ist derzeit an zehn von 16 Landesregierungen beteiligt und könnte mit ihren Stimmen im Bundesrat eine Zustimmung verhindern. Der Bundestag will am Donnerstag über das Gesetz abstimmen, der Bundesrat soll am Freitag entscheiden.

mz

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