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So sichert Ihr mit der Dashcam-Aufnahme Beweise - das ist erlaubt, das nicht

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Von: Welf Wacker

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Pixabay License:Wann ist der Einsatz von Dashcams erlaubt, wann wird es problematisch?
Wann ist der Einsatz von Dashcams erlaubt, wann wird es problematisch? (Symbolbild) © Pixabay License

Dashcam-Aufnahme als zulässiges Beweismittel: Kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr sind zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren erlaubt. Hier erfahrt Ihr, wann der Einsatz einer Dashcam erlaubt ist und wann nicht.

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Rosenheim - Dashcam - die kleine Kamera für das Auto ist wohl genauso beliebt wie umstritten. Einerseits soll sie dabei helfen die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall zu klären, andererseits ist sie Datenschützern ein Dorn im Auge.

Hier erfahrt Ihr wie Ihr die Dashcam richtig einsetzt bzw. was erlaubt ist und worauf Ihr achten müsst.

Pixabay License: Seit dem BGH Urteil vom 15. Mai 2018 ist der Einsatz von Dascams im Straßenverkehr erlaubt. (Symbolbild)
Seit dem BGH Urteil vom 15. Mai 2018 ist der Einsatz von Dascams im Straßenverkehr erlaubt. (Symbolbild) © Pixabay License

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen

Im BGH-Urteil vom 18. Mai 2018 wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können.

Da diese Aufnahmen Jedoch gleichzeitig auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, kommt es im Einzelfall vor Gericht stets zu einer Güterabwägung.

Die Aufnahme kann, muss aber nicht zwangsläufig als Beweismittel zugelassen werden. Wann eine Aufnahme legal ist und wann nicht, hat der BGH bislang noch nicht konkret geregelt.

Zusammenfassung: Das Anbringen einer Autokamera ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs bleibt dagegen strikt verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Folglich ist der Dashcam-Einsatz im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

Was darf gefilmt werden?

Ihr dürft die Autokamera immer dann einsetzen, wenn es dafür einen triftigen Grund, wie z.B. einen Verkehrsunfall, gibt.

Die richtigen Kamerafeatures

Um nicht direkt vor einem Unfall noch schnell die Kamera einschalten zu müssen, sind die meisten Dashcams mit wichtigen Features ausgestattet. Achtet beim Kauf einer Auto-Minikamera unbedingt auf folgende Funktionen:

Vorsicht: Hier drohen Bußgelder beim Einsatz von Dashcams

Die Dashcam kann Euch zwar im Falle eines Unfalls vor Gericht bei der Klärung der Schuldfrage behilflich sein, sie kann Euch allerdings auch belasten. Und teilweise drohen sogar extrem hohe Bußgelder, wenn die Autokamera falsch verwendet wird.

Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder einer Veröffentlichung des gesammelten Videomaterials ohne Zustimmung aller zu sehenden Personen oder die Erlaubnis der Fahrzeughalter im Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.

Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Pixabay License:Achtung:  Nur die Polizei darf filmen!
Achtung: Nur die Polizei darf filmen! (Symbolbild) © Pixabay License

Achtung: Nur die Polizei darf filmen

Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind einzig und allein der Polizei vorbehalten, und auch dies nur in engen Grenzen.

Rechtslage zum Einsatz von Dashcams nicht in jedem Land eindeutig

Im europäischen Ausland fehlen bislang in den meisten Ländern noch konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams. Hier solltet Ihr unbedingt vorsichtig sein und Euch vorher über die in dem jeweiligen Land vorherrschende Rechtslage erkundigen.

In unserem Nachbarland Österreich beispielsweise brauch Ihr eine Sondergenehmigung, um die Dashcam benutzen zu dürfen. In den Ländern Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz solltet Ihr ganz auf deren Einsatz verzichten.

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