Nächste Frist für Führerschein-Umtausch endet – welche Autofahrer sind betroffen?
Menschen der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen. Was man dazu wissen muss.
Köln – Für Menschen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden, ist noch in diesem Januar ein Gang zur Führerscheinstelle nötig. Der Grund: Alle bis Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine sowie alle zwischen 1999 und 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheine müssen im Laufe der nächsten Jahre umgetauscht werden. Denn Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Die Erneuerung funktioniert abschnittsweise nach Jahrgängen, und: „Aktuell sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran“, teilt der ADAC mit. „Sie müssen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2023 umtauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein“, teilt der ADAC mit. Viel Zeit zum Umtausch bleibt also nicht – weshalb wir hier die wichtigsten Fragen zum Führerscheintausch beantworten.
Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen – wie funktioniert das?
Man geht zu seiner Führerscheinstelle und stellt einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und PKW-Klassen. Eine Prüfung oder gar eine Gesundheitsuntersuchung ist nicht notwendig.
Führerschein-Umtausch: Was passiert, wenn man nicht umtauscht?
„Der Umtausch ist verpflichtend“, erklärt der ADAC. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wer die Frist zum Umtauschen des Führerscheins also nicht einhält, muss zahlen.
Wer muss wann den Führerschein umtauschen?
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | Frist am 19. Juli 2022 abgelaufen |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
seit 1971 | 19. Januar 2025 |
Diese Tabelle gilt für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Auf der Homepage des Deutschen Automobil-Clubs lässt sich unter Angabe des Ausstellungsdatums und der Führerscheinart individuell herausfinden, wann man mit dem Umtausch dran ist. Aktuell sind es wie bereits erwähnt die Jahrgänge 1959 bis 1964, die sich mit dem Umtausch beeilen müssen.
Führerschein-Umtausch: Was kostet das? Was muss ich zur Führerscheinstelle mitbringen?
Die Kosten für den Umtausch liegen bei rund 25 Euro. Mitzubringen zur Führerscheinstelle sind folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
Wichtig: „Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen“, erklärt der ADAC. Bedeutet: Nur das Führerscheindokument muss „erneuert“ werden, nicht die Fahrerlaubnis.
Führerschein erfolgreich umgetauscht – wie lange er dann gültig ist
Dazu teilt der ADAC mit: „Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren.“ Einzig die Gültigkeit des Führerscheindokuments werde auf 15 Jahre befristet. Dann bekäme man einen neuen Scheckkartenführerschein – weiterhin ohne Prüfung und Gesundheitscheck. (mo)