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Gas-Umlage: Wer betroffen ist und was Verbraucher jetzt wissen müssen

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Von: Olena Leneschmidt

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Gas-Umlage: Darauf müssen sich die Verbraucher einstellen. © pixabay

Deutlich gesunkene Lieferungen aus Russland haben eine große Auswirkung auf die Gaspreise. Dies hat zur Folge, dass die Bundesregierung die sogenannte Gas-Umlage beschlossen hat. Mit welchen Zusatzkosten die Verbraucher künftig rechnen müssen und wie lange die Umlage gilt, erfahrt Ihr in diesem Artikel.

Am 15. August wurde die Höhe der Gas-Umlage von der Bundesregierung bekannt gegeben. Die Höhe der staatlichen Gasumlage wird bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde liegen. Damit müssen Verbraucher ab Herbst mit zusätzlichen Kosten für die Gasheizung rechnen.

Was steckt hinter der Gas-Umlage?

Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) unterstützen und vor der Insolvenz bewahren. Die dafür notwendigen Kosten sollen so an die Verbraucher durchgereicht werden, so die Verbraucherzentrale. Durch die Ausgleichskosten will die Staat die Beschaffung des Ersatzes für russisches Gas für die Versorger erleichtern.

Die Umlage betrifft private, als auch gewerbliche Gaskunden. Millionen Menschen sind davon betroffen, denn etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland werden mit Gas beheizt. Nicht betroffen von der Umlage ist Flüssiggas, das aus den Gasen Propan und Butan besteht. Dies ist nicht zu verwechseln mit Erdgas.

Was die 2,4 Cent für den Geldbeutel bedeuten

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

Mehrwertsteuersenkung: Was plant Scholz?

Wegen der hohen Energiepreise soll die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch - also nicht nur die Umlage - für eine Weile von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Das soll laut Scholz so lange gelten, wie die Gasumlage erhoben wird, also bis Ende März 2024. Die 7 Prozent sind der übliche ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der auf Waren der Grundversorgung, also etwa Brot, Butter oder Kartoffeln, aber auch auf Bücher und Theaterkarten anfällt.

Was bedeutet das für die Gasrechnung der Verbraucher?

Wieviel sie sparen, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Gasverbrauch und vom Preis, zu dem man seinen Vertrag beim Lieferanten abgeschlossen hat. Scholz versprach dennoch pauschal: „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt.“ Die Rechnung dahinter erklärte die Bundesregierung auf Nachfrage zunächst nicht.

Vergleichsportale kamen allerdings zu einem anderen Schluss: Laut Check24 und Verivox zahlt man mehr für die Gasumlage als man beim aktuellen Gaspreis durch die Steuersenkung spart: „Die Mehrwertsteuersenkung gleicht die Kosten der Gasbeschaffungsumlage damit nicht aus.“

Ist sicher, dass die Entlastung auch bei den Bürgern ankommt?

Nein, denn Lieferanten sind nicht verpflichtet, die Steuersenkung an ihre Kunden weiterzureichen. Scholz betonte: „Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie diese Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.“ Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) äußerte sich ähnlich. Die FDP forderte Habeck auf, die Energieversorger in die Pflicht zu nehmen.

Aus Sicht des Präsidenten des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, ist unklar, ob die Umsatzsteuersenkung an die Endverbraucher weitergereicht wird oder ob die Preise unter dem Strich steigen. „Im Ergebnis kann man wohl davon ausgehen, dass die Unternehmen anteilig auch von der Umsatzsteuersenkung profitieren“, meinte Fuest.

Ab wann gilt die Gas-Umlage?

Die Gas-Umlage soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Die Kosten werden aber erst mit einem Zeitverzug auf Eurer Gasrechnung landen, denn es müssen Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen eingehalten werden. Damit machen sich die Gas-Zusatzkosten erst im November oder Dezember auf den Rechnungen sichtbar.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft rechnet allerdings damit, dass einige Versorger die Umlage schon ab dem 1. Oktober ihren Kunden in Rechnung stellen werden. Dem Wirtschaftsministerium zufolge wird die Gas-Umlage monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Wie lange gilt die Gas-Umlage?

Die Gas-Umlage sollte für einen begrenzten Zeitraum gelten und zwar ab Oktober 2022 bis Ende März 2024.

Vertrag mit Preisgarantie oder Fernwärme: Gibt es Ausnahmen?

Bis jetzt bleibt die Frage offen, ob Verträge mit Preisgarantie/Festpreisgarantie vor der Gasumlage schützen, so die Verbraucherzentrale. Am 15. August äußerte sich das Bundesministerium dazu: „Das BMWK prüft diese Frage derzeit.“

Verbraucherzentrale rät: Wenn Ihr einen Vertrag mit Preisgarantie habt und Euer Versorger die Umlage an Euch weiterreichen sollte, zahlt Ihr die Umlage erst einmal, falls es finanziell zu schaffen ist. Ihr solltet aber Eurem Versorger schriftlich klarmachen, dass Ihr nur unter Vorbehalt zahlt. Damit könnt Ihr etwaige Probleme vermeiden.

Welche staatliche Umlagen noch kommen?

Neben der Beschaffungsumlage ist im Herbst noch eine Gasspeicherumlage geplant. Diese soll die Kosten ersetzen, die für die extra Einspeicherung von Erdgas zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Winter entstehen. Das Wirtschaftsministerium geht aber nicht davon aus, dass diese Umlage eine „relevante Größe“ erreichen wird.

Die Folgen für die Volkswirtschaft

Die Gasumlage wird nach Ansicht von Ökonomen zu einer Steigerung der Inflationsrate führen. So hält das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Inflationsrate im vierten Quartal um die zehn Prozent für möglich. Experten der Commerzbank gehen von einer Steigerung der Teuerung bis Jahresende auf deutlich über neun Prozent aus. Wirtschaftsverbände haben die von der Bundesregierung angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Gas zudem als falsches Signal bezeichnet. Sie forderten zugleich zielgenaue Entlastungen für Firmen. „Gas zu sparen bleibt wichtig. Die Entlastung durch die angekündigte niedrigere Mehrwertsteuer geht an den Unternehmen vorbei, denn Unternehmen zahlen keine Mehrwertsteuer“, sagte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, der Deutschen Presse-Agentur.

ol/dpa

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