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Pfahls soll noch einmal zum Schreiber-Prozess

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Im Prozess gegen den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ist es angeblich zu einem Verstoß gegen die Strafprozessordnung gekommen. Der Richter hatte die Anhörung eines Zeugen abgelehnt. © dpa

Augsburg - Der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig- Holger Pfahls (67) soll noch einmal im Steuerhinterziehungsprozess gegen Karlheinz Schreiber (75) aussagen.

Das beantragte am Montag die Verteidigung des früheren Waffenlobbyisten. Eine Entscheidung des Augsburger Landgerichts steht dazu noch aus.

Zur Begründung für die neuerliche Vorladung gab Schreibers Verteidiger an, es bestehe der Verdacht, dass Pfahls bei seinem Auftritt Ende Februar als Zeuge in wesentlichen Punkten die Unwahrheit gesagt habe. Pfahls hatte angegeben, von Schreiber auf ein Schweizer Tarnkonto rund 3,8 Millionen D-Mark (1,94 Millionen Euro) erhalten zu haben. Davon habe ihm Schreiber insgesamt rund 900 000 D- Mark (460 160 Euro) in bar übergeben. Pfahls war wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Schreibers Verteidiger Jens Bosbach kritisierte den Vorsitzenden Richter Wolfgang Weigell. Durch die Ablehnung, einen Zeugen in der Schweiz persönlich zu vernehmen, seien die Regeln eines fairen Verfahrens verletzt. Es handle sich um einen Verstoß gegen den “Unmittelbarkeitsgrundsatz“ der Strafprozessordnung, sagte Bosbach am Rande der Verhandlung. Demnach sollten Zeugen möglichst persönlich gehört werden.

Das hatte Weigell abgelehnt, weil der Betroffene zum Schreiber- Komplex im Rahmen anderer Verfahren bereits mehrmals in der Schweiz vernommen worden war. Diese Angaben wurden in dem Augsburger Prozess verlesen. Die Verteidigung sieht darin einen möglichen Revisionsgrund für eine spätere Neuauflage des Verfahrens.

Bei dem Schweizer Zeugen handelt es sich um einen früheren Geschäftspartner und Treuhänder von Schreiber. Er hatte sich im Streit von Schreiber getrennt und soll eigenhändig einen großen Geldbetrag von Schreibers Schweizer Konten abgehoben haben, als dieser ihm die versprochene Million nicht gezahlt hatte. In seinen Vernehmungen gab er an, dass zwei frühere Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama mit einem Schweizer Tarnkontensystem Schreiber gehörten. Dies bestreitet der Angeklagte. Ihm wird vorgeworfen, aus nichtversteuerten Provisionen rund elf Millionen Euro über die Schweiz und Liechtenstein hinterzogen zu haben.

Der frühere Prokurist in Schreibers Unternehmen in Kaufering sagte am Montag als Zeuge, in die wirtschaftlich angeschlagene Straßenmarkierungsfirma des Angeklagten seien in den 1980er Jahren über Schreiber Geld und Darlehen aus der Schweiz geflossen. Er sprach von “undurchsichtigen Geldtransaktionen“, die der Angeklagte eingefädelt habe. Einmal habe er auf Anweisung von Schreiber eine Parteispende von 100 000 D-Mark dem Münchner CSU-Justiziar Franz Josef Dannecker gebracht. Der frühere bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß habe das Geld bei einem Wiener Opernball nicht persönlich von Schreiber entgegennehmen wollen.

dpa

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