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Verurteilter Vergewaltiger hat Strafe abgesessen - und wird zur Abschreckung ausgewiesen

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Von: Thomas Fischhaber

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Ein verurteilter Sexualstraftäter soll nach seiner Haftstrafe in die Türkei abgeschoben werden. Das soll vor allem andere Sexualstraftäter abschrecken.

Koblenz - Die angeordnete Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen einer schweren Sexualstraftat als Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes ist rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag mit einem rechtskräftigen Beschluss.

Der gescheiterte Kläger, ein Türke, war im Alter von sieben Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Mit 19 Jahren machte er laut OVG in Rheinhessen mit zwei anderen jungen Männern eine 16-Jährige betrunken. In einem Parkhaus missbrauchte er das Mädchen sexuell. Von einem Mittäter wurde es so schwer am Unterleib verletzt, dass es zweimal operiert werden musste. Die Täter hatten das Opfer laut OVG nackt und stark blutend zurückgelassen. Alle drei Täter haben türkische beziehungsweise kurdische Wurzeln.

Täter suchten ihr Opfer nach „archaischem Frauenbild“ aus

Das Mädchen, ebenfalls mit türkischem Migrationshintergrund, „nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an“, wie es im Urteil heißt. „Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als „zu verachtende Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe“. Mit dem Grundgesetz seien dieses archaische Frauenbild und „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.

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Das Landgericht Mainz verurteilte den Kläger nach seiner Festnahme 2012 zu sechs Jahren Jugendstrafe. 2017 wies ihn der Rhein-Lahn-Kreis aus und lehnte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab. Seine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab.

Das OVG bestätigte diese Entscheidung und lehnte eine Berufung dagegen ab. Die Schwere der Tat und vor allem die Motivation ließen die Ausweisung als erforderlich erscheinen, „um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten“. 

Trotz der Abschiebeverfügung befindet sich der Täter noch in Deutschland. Aufgrund von fehlenden Papieren weigert sich die Türkei, ihn aufzunehmen. Einer seiner Mittäter wurde bereits im März 2018 in die Türkei abgeschoben.

dpa mit tf

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