Mehr Sensibilität
Zum Fall Mollath Bald wird das Verfahren gegen Gustl Mollath neu aufgerollt.
Mollath, der zu Unrecht in der Psychiatrie saß, will nur eines: eine Chance auf eine Rehabilitation. Doch ob er die bekommt, hängt auch davon ab, ob das Gericht seinen Fall mit höchster Sensibilität behandelt. Bisher tut es das nicht.
Vor allem Juristen müssten wissen, wie schnell es bei einer unvorsichtigen Wortwahl zu Missverständnissen kommt. Wenn also jetzt die Rede davon ist, dass das Gericht Mollath erneut psychiatrisch begutachten lassen will, sollten die Alarmglocken schrillen. Denn das ist falsch – das Gericht muss bei der Hauptverhandlung einen Psychiater hinzuziehen; das ist üblich in Fällen, bei denen eine Psychiatrie-Unterbringung in Frage kommt. Deshalb hätte das Gericht besser daran getan, diese banale verfahrenstechnische Notwendigkeit zu betonen. Statt – in eigener Sache – hervorzuheben, dass es keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei. Der Fall Mollath hat doch eine ganz besondere Brisanz.
Und nebenbei: Da Mollath angekündigt hat, sich nicht begutachten zu lassen, kann der besagte Psychiater ohnehin nur nach Aktenlage und anhand von Beobachtungen des anstehenden Prozesses urteilen. An der Aussagekraft solcher Gutachten darf grundsätzlich gezweifelt werden.
Barbara Nazarewska
Sie erreichen die Autorin unter
Barbara.Nazarewska@ovb.net