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Gericht kippt Burkini-Verbot - Muslimin konnte ärztlich angeordnete Schwimmbadbesuche nicht antreten

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Burkini im Schwimmunterricht.
Burkini im Schwimmunterricht. © dpa / Rolf Haid

In Koblenz wurde ein Burkini-Verbot gekippt. Eine Muslimin hatte geklagt, da sie deswegen ärztlich angeordnete Schwimmbadbesuche nicht antreten konnte.

Koblenz - Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat ein Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorläufig gekippt. Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren. Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini - einem Ganzkörper-Badeanzug - ins Wasser steigen.

Bei Burkinis sei die Kontrolle von anstoßerregende Krankheiten unmöglich

Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden, um ihre Schmerzen zu lindern. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen.

Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. Bei Burkinis sei die Kontrolle auf offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten unmöglich. Die neue Badeordnung war Anfang 2019 in Kraft getreten.

Das Bademoden-Magazin „Sports Illustrated Swimsuit“ wird in seiner nächsten Aufgabe ein Burkini-Model als Cover präsentieren und schreibt somit Geschichte. Viele sehen da aber auch negative Auswirkungen.

dpa

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