Neuer Haftbefehl für Schreiber: Bestechung verjährt?

Augsburg - In Verfahren gegen den inhaftierten Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ist der Bestechungsvorwurf überraschend als Grund für den Haftbefehl fallen gelassen worden.
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Hintergrund ist die Auffassung der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg, dass dieser Vorwurf verjährt sein könnte. Das muss die Hauptverhandlung ergeben, die nach Angaben des Gerichts vom Dienstag am 18. Januar 2010 beginnt. Schreiber, die Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal, bleibt weiterhin der Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zur Untreue und zum Betrug angeklagt.
CDU-Spendenaffäre: Eine Chronologie
In drei Prozessen gegen zwei Ex-Thyssen-Manager sowie den früheren Rüstungsstaatssekretär und damaligen CSU-Politiker Ludwig-Holger Pfahls war nachgewiesen worden, dass Schreiber diese inzwischen Verurteilten mit Geld bestochen hatte. Pfahls hatte gestanden, von Schreiber rund zwei Millionen Euro Schmiergeld erhalten zu haben. Unklar ist bis heute, ob Schreiber im Jahr 2000 dem damaligen CDU-Chef Wolfgang Schäuble 100.000 D-Mark persönlich überreicht hat, wie es Schreiber behauptet. Schäuble hat diese Darstellung stets als unwahr zurück gewiesen.
Im Jahr 1991 hatte Schreiber dem ehemaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep in der Schweiz eine Million D-Mark in bar überreicht. Kiep war deswegen wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
Der bestehende Haftbefehl gegen Schreiber war neu gefasst worden, da der Bestechungsvorwurf möglicherweise verjährt ist. Zusätzlich wurde der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue aus dem Haftbefehl genommen, da diese Anschuldigung in der kanadischen Auslieferungsentscheidung nicht zugelassen worden war. Die Staatsanwaltschaft will vom Oberlandesgericht klären lassen, ob der Bestechungsvorwurf gegen Schreiber noch besteht und hat dazu entsprechende Schritte unternommen.
Schreiber äußerte sich bei dem Haftentscheidungstermin am Dienstag nicht. Auch sein Verteidiger gab zunächst keine Erklärung ab und behielt sich eine spätere Einlassung vor. Schreiber hat nach Angaben eines Gerichtssprechers einen ruhigen, gefassten und abgeklärten Eindruck gemacht. Er befinde sich in augenscheinlich guter Verfassung. Schreiber war Anfang August nach zehnjährigem Widerstand von Kanada nach Deutschland ausgeliefert worden und sitzt seitdem in Augsburg in Untersuchungshaft.
Gegen ihn liegt beim Landgericht Augsburg eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zu Untreue und Betrug vor. Er soll als Lobbyist für Flugzeug- und Panzerverkäufe in den Jahren 1988 bis 1993 umgerechnet rund elf Millionen Euro Steuer hinterzogen haben. Unmittelbar nach seiner Auslieferung hatte Schreiber alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten.
Gegen Schreiber war 1997 Haftbefehl wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erlassen worden. Es hatte sich damals über die Schweiz nach Kanada abgesetzt. Im März 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Schreiber wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und zu gemeinschaftlichen Betrug erhaben.
Bereits 1999 hatte die deutsche Justiz seine Auslieferung beantragt. Dagegen hatte sich der Waffenlobbyist, der einen kanadischen Pass besitzt, mit allen juristischen Mitteln gewehrt. Elfmal hatte er sich direkt an den jeweiligen kanadischen Justizminister gewandt, fünfmal Widerspruch beim Berufungsgericht in Ontario eingelegt und war viermal vor Kanadas Obersten Gerichtshof gezogen.
dpa