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Eishallen-Einsturz: BGH hebt Freispruch für Gutachter auf

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Rettungsarbeiten: Unter Schneemassen war das Hallendach 2006 eingestürzt.

Karlsruhe/Traunstein - Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag den Freispruch für einen Gutachter der eingestürzten Eissporthalle von Bad Reichenhall aufgehoben.

Vier Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall muss die Tragödie vor Gericht ein weiteres Mal verhandelt werden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag den Freispruch des Landgerichts Traunstein für einen Gutachter des Hallendachs auf. Der Mann habe das Dach nicht so sorgfältig untersucht, wie dies gefordert worden sei, entschied das Gericht in Karlsruhe. Deutliche Zweifel äußerte der Senat auch an den Entscheidungen der damaligen Stadtverwaltung. Beim Einsturz im Januar 2006 waren 15 Menschen ums Leben gekommen.

Das Dach der Halle war unter der enormen Schneelast eingestürzt. Während das Landgericht Traunstein einen Dach-Konstrukteur im November 2008 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte, sprach es zunächst einen Architekten und den Gutachter frei.

In seinem Gutachten hatte der Statiker der Halle drei Jahre vor dem Einsturz einen guten Zustand bescheinigt. Laut BGH hatte der Mann den Auftrag allerdings nicht pflichtgemäß erfüllt. “Wenn aber der Angeklagte seinen Auftrag pflichtgemäß erfüllt hätte, dann wäre das ein deutliches Alarmsignal für die Stadt gewesen, etwas zu unternehmen“, sagte der Vorsitzende Richter des BGH-Strafsenats. Das Landgericht müsse nun auch prüfen, ob die Verantwortlichen der Stadt hätten wissen müssen, dass die Studie nicht detailliert genug war, hieß es weiter.

dpa

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