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Neue Corona-Regeln in Bayern: Diese Lockdown-Beschlüsse gelten ab jetzt im ganzen Freistaat

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Von: Katarina Amtmann

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Angela Merkel verkündete gemeinsam mit Markus Söder einen deutschlandweiten Corona-Lockdown. Welche Einschränkungen nun für Bayern gelten, lesen Sie hier.

München - Aufgrund weiter rasant steigender Corona*-Zahlen haben sich Bund und Länder am Mittwoch (28. Oktober) auf deutlich strengere Maßnahmen geeinigt. Kanzlerin Angela Merkel* verkündete - unter anderem gemeinsam mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder* - einen begrenzten Lockdown. Dieser gilt von Montag (2. November) für den Rest des Monats - auch in Bayern. Eine Übersicht über die neuen Regeln.

Corona-Lockdown in Deutschland: Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen für die Gastronomie

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen, maximal aber zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleiben weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen, auch Kantinen dürfen öffnen.

Corona-Lockdown auch in Bayern: Diese Einschränkungen gelten für Freizeit und Sport

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Sport: Fitnesstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen, auch der Amateursportbetrieb wird eingestellt. Das heißt: Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, bleibt erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Corona-Lockdown im November: Das gilt in Bayern bei Reisen und Hotels sowie Dienstleistungen

Reisen und Hotels: Auf private Reisen soll ebenso verzichtet werden wie auf Tagesausflüge und Verwandtenbesuche - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen schließen, da hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendigen Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten bleiben weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Corona-Lockdown in Bayern: Diese Regeln gilt für Supermärkte, Schulen und Kindergärten

Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings gibt es Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben auch im November offen. Gleiches gilt für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Coronavirus in Deutschland: Lockdown beschlossen - Das gilt für Arbeit und Firmen und Risikogruppen

Arbeit: Überall, wo das möglich ist, soll von zuhause gearbeitet werden.

Firmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona*-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Corona sorgt an der bayerisch-österreichischen Grenze für Ärger. Wer welche Nachweise braucht, um über die Grenze zu kommen, löst bei manchen Unverständnis aus.* (kam/dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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