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Neonazi Wiese muss ins Gefängnis

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Neonazi Martin Wiese (M) kommt am Mittwoch  zu seinem Prozess in das Amtsgericht in Gemünden am Main (Unterfranken).

Gemünden - Eine Videoaufnahme nahm die Zweifel: Der Neonazi Wiese hatte 2011 mehrere Journalisten mit dem Todesurteil durch einen “Volksgerichtshof“ bedroht. Das Amtsgericht Gemünden schickte den 36-Jährigen dafür ins Gefängnis.

Der einschlägig vorbestrafte Neonazi Martin Wiese muss erneut ins Gefängnis. Der 36-Jährige ist unter anderem wegen Volksverhetzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Gemünden zu ein Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. “Eine Bedrohung der vor Ort anwesenden Journalisten ist gegeben“, begründete der Vorsitzende Richter, Reiner Lenz, dies am Mittwoch. Wiese hatte im Sommer 2011 auf einer Kundgebung in Unterfranken mehrere Journalisten massiv bedroht und ihnen das Todesurteil durch einen “Volksgerichtshof“ angekündigt.

Wiese selbst stritt die Vorwürfe ab. “Das habe ich so nicht gesagt“, sagte er vor dem Gericht. Eine Videoaufnahme bewies jedoch das Gegenteil. Dieser zufolge hatte der Rechtsextremist während des sogenannten 4. Frankentages in Roden (Landkreis Main-Spessart) gesagt: “Wir werden eines Nachts kommen, euch aus euren Löchern holen, euch vor einen Volksgerichtshof stellen und euch wegen Deutschlands Hochverrat verurteilen zum Tode“. Wiese hatte gesagt, dass er sich an den genauen Wortlaut seiner Rede nicht mehr erinnern könne. Er habe die Journalisten nicht absichtlich einschüchtern wollen, gab der 36-Jährige vor der Urteilsverkündung an.

Der Prozess wurde von einem großen Medieninteresse und verstärkten Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Vor dem Gericht sagten zwei Polizisten und vier Journalisten aus, die entweder bei der Kundgebung anwesend waren oder deswegen ermittelt hatten.

Der Oberstaatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte sei “offensichtlich unbelehrbar“ und “äußerst gefährlich“. Auch Lenz nannte es “befremdlich“, dass Wiese innerhalb von einem Jahr bereits rückfällig geworden sei. Auch deshalb sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Wiese war bereits 2005 in München in einem Terrorprozess um einen vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum als Kopf der “Kameradschaft Süd“ zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Diese Strafe hatte er 2010 weitgehend abgesessen und konnte das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Seitdem ist er wieder in der rechten Szene aktiv. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wieses Anwalt kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen.

dpa

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