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Schreiber-Urteil auf dem Prüfstand

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Karlheinz Schreiber © dpa

Augsburg - Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden: Staatsanwaltschaft und Verteidigung fechten das Urteil gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber (76) an.

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Sie legten Revision ein, teilte das Landgericht Augsburg am Dienstag mit. Schreiber war Anfang Mai wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schreiber in den Jahren 1988 bis 1993 Provisionen aus Panzer- und Flugzeuggeschäften nicht versteuert und damit dem Fiskus rund 7,3 Millionen Euro Steuern vorenthalten hatte. Schreiber bestritt dies während des gesamten Verfahrens.

Die Verteidigung begründete die Revision unter anderem damit, dass bei dem hohen Strafmaß für Schreiber der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten“ nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Schreibers Verteidiger Jens Bosbach sagte am Dienstag, die Verteidigung sei von der mündlichen Urteilsbegründung durch das Gericht nicht überzeugt. Einige Vorgaben des Bundesgerichtshofes bei der Strafzumessung wurden aus Sicht der Verteidigung nicht beachtet.

dpa

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