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Ainringer gerät unschuldig ins Visier der Ermittler

Polizei fängt 500 Gramm Speed ab: Zwei Angeklagte und zwei Geschichten

Von wem war die Initiative zu dieser Drogenbestellung ausgegangen? Von dem 46-jährigen mehrfach vorbestraften Frührentner, der eine Beteiligung zumindest einräumte, oder doch von der 28-jährigen Laufenerin, die einen Beitrag bestritt? Vor dem Schöffengericht beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Das Gericht hielt eine Version jedoch für glaubhafter.

Ainring / Laufen - „Ich werde bei der Wahrheit bleiben“, versicherte der Frührentner gleich zu Beginn der Verhandlung. So sei die Mitangeklagte auf ihn zugekommen, da er sich mit Darknet und Bitcoin auskenne. Er bestellte am 28. März dieses Jahres 500 Gramm Amphetamin. „Ich wollte gar nichts dafür“, beteuerte der 46-Jährige, erst als er mit dem Paket-Verzug „kalte Füße“ bekommen hatte, habe ihm die Frau 100 Gramm als Entschädigung in Aussicht gestellt.

Die Laufenerin war es gewesen, die die Wohnadresse eines befreundeten Ainringers als Lieferadresse vorgeschlagen hatte. Und so geriet der 33-jährige Lagerist ins Visier der Ermittler, die das Paket abgefangen und den Inhalt ausgetauscht hatten. Beide Angeklagten sollen sich mehrfach bei ihm nach dem Verbleib des Pakets erkundigt haben. Als der Lagerist es eines Morgens aus dem Briefkasten holte, schlug die Kripo zu. Mit allen Konsequenzen für den Mann: durch mehrere Kräfte zu Boden gebracht, die Hände gefesselt und alle Taschen entleert - und schließlich die Wohnung durchsucht.

Der Ainringer wusste von dem früheren Drogenkonsum der Angeklagten, die zeitweise bei ihm wohnte. Und dort auch eine neue Feinwaage sowie Druckverschlussbeutel deponiert hatte. Die Waage will die Frau nie benutzt haben, die Beutel sollten beim bevorstehenden Umzug für Kleinzeug wie Babyschnuller dienen. Auf einem kleinen Spiegel von ihr fanden sich Anhaftungen von Speed.

Von ihr nach dem Briefkastenschlüssel gefragt, habe er den aber nicht hergeben wollen, berichtete der Ainringer, dem man erzählt hatte, das Paket käme von der Mutter des Frührentners. Meist in Spät- oder Nachtschicht tätig, habe er von dem abendlichen Treiben in seiner Wohnung wenig mitbekommen.

Laufenerin bestreitet alles

Ich weiß nichts über das Darknet und nichts von den 500 Gramm“, behauptete die Angeklagte, die den 46-Jährigen der Lüge bezichtigte. Der Ermittler der Kripo berichtete von einem Facebook-Messenger-Kontakt, in dem ein Mann bei dem Angeklagten nach Stoff gefragt hatte. Dessen Antwort: „Ich warte selbst darauf.“ Der Kriminalkommissar ging von Eigenkonsum aus, allerdings auch von einer Weitergabe im „Freundeskreis“, der möglicherweise Geld für diese Bestellung zusammengelegt habe.

Der Frührentner hat elf Einträge im Bundeszentralregister. Bei den jüngsten drei Anklagen war er wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt worden. Unter Drogen und Alkohol war er nackt auf Balkonen herumgeklettert und hatte faustgroße Steine auf Passanten geworfen, weshalb ihm ein psychiatrisches Gutachten eine paranoide Schizophrenie und einen Hang im Übermaß attestierte. Ein Haargutachten bestätigte dem Frührentner eine häufige oder regelmäßige Aufnahme von Speed, bei der Angeklagten hieß es, die Rückstände seien „überdurchschnittlich“, was für einen gelegentlichen bis häufigen Konsum spreche.

Rechtsanwältin Gabriele Sachse wollte bei ihrem Mandanten nur von „Beihilfe“ ausgehen, denn der 46-Jährige hätte gar nicht die Mittel für einen solchen Kauf gehabt. Nicht zuletzt habe der Angeklagte mehr als fünf Monate in U-Haft verbringen müssen. Der Antrag der Verteidigerin: „Ein Urteil im untersten Rahmen und eine Bewährung“.

„Ist das wirklich die Wahrheit?“, zweifelte Rechtsanwalt Udo Krause an der Geschichte des Frührentners. Schließlich habe der sich bei dem Ainringer nach dem Paket erkundigt, und eine solche Bestellung sei dem Angeklagten nicht wesensfremd, schließlich sei der schon für eine Vielzahl solcher Fälle verurteilt worden. „Ihre einzige Verfehlung war eine Gefälligkeit“, sagte der Verteidiger über seine Mandantin, deren einzige „lächerliche Vorstrafe“ geschehen sei, weil sie jemanden ans Steuer gelassen habe, der keinen Führerschein hatte. Krause beantragte Freispruch.

Staatsanwalt und Richter glauben der Version des Frührentners

Staatsanwalt Thomas Langwieder wertete die Unkenntnis der Frau als „reine Schutzbehauptung“. Feinwaage und Tütchen legten diese Vermutung nahe. Hingegen habe sich der Angeklagte selbst belastet. Dessen Geständnis wertete Langwieder strafmildernd, so dass er eineinhalb Jahre für den 46-Jährigen und zwei Jahre für die 28-Jährige beantragte, die er bei beiden – trotz „erheblicher Bedenken“ bei der Frau – zur Bewährung aussetzen mochte.

Noch vor der Urteilsberatung warnte Vorsitzender Richter Martin Forster die Frau und ihren Verteidiger: „Sie wählen die ‚Alles-oder-Nichts-Variante‘“, denn bei einer Mindeststrafe von einem Jahr brauche es für eine Bewährung „besondere Umstände“, die er bei der Frau ohne Geständnis und ohne U-Haft nicht erkennen mochte. Dennoch räumten die drei Richter auch der Frau Bewährung ein. Für Forster ein „Gnadenentscheid“, da die Angeklagte ein kleines Kind und nun wieder eine Wohnung habe.

Beide sind schuldig wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Rentner erhielt eineinhalb Jahre und eine vierjährige Bewährungsfrist, die junge Frau ein Jahr und zehn Monate, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Beide nahmen das Urteil an.

Hannes Höfer

Rubriklistenbild: © picture alliance / dpa

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