Kurioser Namensstreit
Streit ums „äu“ beigelegt: Münchner Hofbräuhaus und Hofbrauhaus einigen sich vor Gericht
- VonMartina Hungerschließen
München – Ein Besuch im Hofbräuhaus ist für München-Touristen ein Muss. Internationale Gäste sprechen aber oft vom Hofbrauhaus. Ist also Hofbrauhaus gleich Hofbräuhaus? Nun gibt es eine Lösung. Aber wie sieht sie aus?
Update, Freitag (11. März) - Einigung vor Gericht
Hofbräuhaus und Hofbrauhaus - soll das ein und dasselbe sein? Das Staatliche Münchner Hofbräuhaus lag darüber zehn Jahre lang im Streit mit einem Dresdner Lebensmittelhändler, der sein Bier „Hofbrauhaus“ getauft hatte.
Jetzt haben sich Hofbräuhaus und Hofbrauhaus geeinigt. Beide Parteien hätten einen Vergleich geschlossen, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit. Wie genau die Einigung aussieht, erläuterte das Gericht aber nicht. Zum Inhalt des Vergleichs gebe es eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Das Gericht hatte bei der Verhandlung am 22. Februar vorgeschlagen, die Dresdner könnten doch das „Hof“ weglassen und sich nur Brauhaus nennen. Die Dresdner hatten angeregt, dass ihnen die Münchner für den Verzicht auf den Markeneintrag eine halbe Million Euro zahlen - das hatte die Hofbräu-Anwältin allerdings im Prozess abgelehnt.
Man habe dem Vorschlag des Gerichts folgend das Gespräch mit den Dresdnern gesucht, sagte Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl. Zum Inhalt des Vergleichs äußerte auch er sich unter Verweis auf die Vertraulichkeit nicht. „Nach der langwierigen Streitigkeit zur Verteidigung seiner bekannten Marken- und Kennzeichenrechte ist Hofbräu München sehr erfreut über den positiven Abschluss dieses Falls einer Markenverletzung“, teilte die Brauerei lediglich mit.
Vorbericht
Das Staatliche Hofbräuhaus München wendet sich seit zehn Jahren erfolglos gegen die Namensgebung des Dresdner Hofbrauhauses.
Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für „Dresdner Hofbrauhaus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München parallel zu dem noch laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung nun zivilrechtlich. Eine Verwässerung der Marke im Herkunftsland hätte auch schwerwiegende Auswirkungen auf das internationale Geschäft, argumentiert Hofbräu München.
Anders als die wenigen weiteren Traditionsbrauereien, die neben Hofbräu München existieren und sich „Hofbräu“ nennen, verfüge die erst 2011 neu ins Leben gerufene Dresdner Marke nicht über eine lange Tradition und verweise daher „irreführend und zu Unrecht“ auf die Geschichte der früheren „Hofbrauhaus Actienbierbrauerei und Malzfabrik zu Dresden“, heißt es in München. Über einem Brunnen dieser früheren Dresdner Brauerei steht ein Lebensmittelmarkt Schellers. Dieser verkauft das Bier in seinen Lebensmittelmärkten und betont, es gehe ihm um die regionale Tradition - er wolle keinen Konkurrenzkampf.
mh/dpa