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Kaufland-Käse am Wochenmarkt verkauft - das geschieht mit dem Händler

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Von: Melanie Fischer

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Kunden auf einem Wochenmarkt und Glas Käsewürfel
Kaufland-Käsewürfel wurden auf dem Wochenmarkt in Freilassing verkauft. © Kaufland/Boris Roessler/dpa/Montage

Regional und aus eigener Herstellung? Die Vorstellung, dass man am Wochenmarkt in Freilassing alles frisch vom örtlichen Hersteller bekommt, wird durch ein schwarzes Schaf herb enttäuscht. Denn einer hat dort Käsewürfel im Glas aus dem Supermarkt verkauft. Welche Konsequenzen hat das für den Verkäufer und den Ruf des beliebten Marktes?

Freilassing – Die Empörung in der Freilassinger Facebook-Gruppe war groß. Dort hatte ein Mann Bilder von einem Glas Käse gepostet, das seine Frau auf dem Wochenmarkt für satte sieben Euro erstanden hatte. Zu Hause entdeckte er ein Etikett auf dem Glas, das darauf schließen ließ, dass es sich um ein Eigenmarken-Produkt von Kaufland handeln könnte. Diesen Verdacht hat nun das Landratsamt Berchtesgadener Land bestätigt.

Besucher des Marktes fühlen sich getäuscht

Laut der Sprecherin des Landratsamtes hat dieses am 11. März den entsprechenden Stand kontrolliert. Dabei sei herausgekommen, dass es sich tatsächlich um Käse von Kaufland handelt. „Dieses Verhalten erscheint für den Verbraucher verständlicherweise intransparent“, so die Mitteilung vom Landratsamt. Die Empörung ist natürlich groß. Auf Facebook sprechen viele Freilassinger in den Kommentaren von Täuschung und Betrug.

Die Behörde räumt auch ein: „Natürlich ist eine solche Praxis trotzdem nicht gut zu heißen, da der Verbraucher auf einem Wochenmarkt üblicherweise mit handwerklich hergestellten Produkten aus der Region rechnet und das vorliegende Produkt diesen Erwartungen nicht entsprach.“ Und auch der Mann, der die „Mogelpackung“ auf Facebook aufdeckte, äußert sich schriftlich gegenüber BGLand24: „Getäuscht fühlt man sich hier natürlich schon ein wenig. Der Verkäufer hat vermutlich damit spekuliert, dass seine Kunden pauschal davon ausgehen, dass man bei ihm nur lokale hochwertige Ware erhält.“  

An der Praxis des Händlers ist nichts zu beanstanden

Aus lebensmitteltechnischer Sicht sei aber behördlich nichts zu bemängeln. „Entscheidend für den Verbraucher ist nach dem Lebensmittelrecht die Information über den Hersteller des Lebensmittels, der Zwischenhändler bzw. Verkäufer an den Endverbraucher ist diesbezüglich nicht von Belang. Die Informationen zum Hersteller und zum Inhalt der Gläser (Zutaten etc.) waren korrekt und daher nicht zu beanstanden. Auch wurde das Produkt nicht durch Angaben wie ‚handgemacht‘ oder ‚aus der Region‘ beworben“, so das Landratsamt.

Das passiert mit dem Händler

Dennoch hat der Händler die Gläser freiwillig aus dem Verkauf genommen und zugesichert, diese auch in Zukunft nicht mehr verkaufen zu wollen. Eva-Maria Kamrad von der Marktgilde, die den Wochenmarkt in Freilassing veranstaltet, äußert sich auch ganz klar: „Supermarktware gibt es im Supermarkt.“ Auch wenn die Möglichkeiten, im Vorfeld einzugreifen, beschränkt seien, wird der Verkäufer nun Konsequenzen zu spüren bekommen: „Der Händler erhält eine Abmahnung und muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschreiben. Im Wiederholungsfall droht ein Ausschluss vom Wochenmarkt.“ Ob die Marktordnung geändert wird, werde noch geprüft.

Den Käufer des Käseglases beruhigt die Reaktion der Marktgilde. Daher werden er und seine Frau auch weiterhin auf dem Wochenmarkt einkaufen. Er gehe davon aus, „dass die meisten Anbieter korrekt sind und ausnahmslos hochwertige Produkte anbieten. Ich glaube daran, dass dies ein Einzelfall war.“ Allerdings werde er künftig genauer hinsehen und möglicherweise vorab auch die Herkunft einzelner Prudukte prüfen.

mf

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