Wegen Kaschmirdecke vor Ebersberger Amtsgericht
Luxus-Decke zu heiß gewaschen: Rechtsanwalt verlangt Schadenersatz von seiner Putzfrau
Ein Rechtsanwalt hat seine ehemalige Putzkraft auf Schadenersatz verklagt. Die Vaterstettenerin soll eine Kaschmirdecke des Klägers zu heiß gewaschen haben. Vor dem Ebersberger Amtsgericht kam es nun zu einer Einigung.
Ebersberg - Er sei einfach ein Pferdenarr, sagte der Rechtsanwalt gestern im Ebersberger Amtsgericht. Er vertrat sich dort selbst, denn er hatte seine ehemalige Putzkraft, eine aus Slowenien stammende Vaterstettenerin, auf Schadenersatz verklagt. Weil sie seine geliebte Kaschmirdecke mit Pferdemotiv der französischen Luxusmarke Hermès zu heiß gewaschen hatte. Die Decke ging ein – der Rechtsanwalt kaufte das gleiche Stück erneut für 3100 Euro, wie er im Gerichtssaal vorzeigte. Von seiner früheren Putzfrau aber forderte er nach Abzug einiger bereits verrechneter Beträge 2524 Euro.
Die Richterin riet der Frau zu einem Vergleich, sonst drohe ihr eine Verurteilung. Denn es sei rechtlich nun mal so, dass man für einen Schaden an fremdem Eigentum aufkommen müsse. Und selbst wenn die Decke schon älter gewesen sei: Luxusartikel würden auch auf dem Vintage-Markt noch mit hohen Preisen gehandelt, betonte die Richterin. Der Kläger stellte für einen Vergleich die Summe von 2000 Euro in den Raum. Doch die Frau entgegnete, das könne sie nicht bezahlen. Ihr Mann sei in Kurzarbeit tätig, sie selbst könne aufgrund einer Fußverletzung derzeit nicht arbeiten.
Rechtsanwalt und Putzkraft einigen sich auf Vergleich
Am Ende einigten sich die Streitparteien auf eine Zahlung von 1500 Euro, wenn die Beklagte die Summe bis September begleicht. Sollte das Geld bis dahin nicht geflossen sein, werden die vollen 2000 Euro fällig. Nach dem Prozess fuhr der Rechtsanwalt mit seinem Luxuswagen von dannen.
pke