Lärmbelastung und Gefahr in Verzug
Lebensgefahr für Kinder und Senioren? Stadtrat sieht Handlungsbedarf an der B20
- VonDaniela Haindlschließen
Erneut war die B20 Thema in der Stadtratssitzung in Laufen. Die bestehende Tempo-30-Zone in der Freilassinger Straße wurde bis zum Amtsgericht in der Tittmoninger Straße erweitert. Außerdem sind weitere Schutzmaßnahmen in Planung, die die Lärmbelastung der Anwohner reduzieren sollen.
Laufen – „Es gibt eine Vielzahl von Punkten, die dringlich besprochen werden müssen“ begann Stadtrat Franz Eder (Die Grünen) die Diskussion zur B20 bei der Stadtratssitzung am Dienstag (21. Juni) in Laufen. „Die Situation ist katastrophal“, so Eder. „Der Verkehr nimmt sichtlich zu. Das Thema ist brisant!“
Der hohe LKW-Durchgangsverkehr sei für die Stadt nicht geeignet und die Gefahren nicht zu tragen, so Eder. Auch das Warten auf die Ortsumfahrung dauere viel zu lange und sei keine Lösung. Erfreulich sei aber, dass die Klage des Anwohners Peter Schmid beim Verwaltungsgericht München Früchte getragen habe: Vorschlag des Richters Dietmar Wolff war eine Tempo-30-Regelung in der Freilassinger Straße ab dem 1. April einzurichten. Dieser war von beiden Seiten einvernehmlich angenommen worden. Das von Schmid geforderte Nachtfahrverbot für LKWs konnte jedoch nicht durchgesetzt werden, wegen der Erschütterungen sollte der Kläger Kontakt mit der Stadt Laufen aufnehmen.
Drei Gebäude für Erschütterungsmessungen ausgewählt
Beim Augenschein hatte Richter Wolff den Lärm und das Beben im Haus des Klägers am eigenen Leib verspürt. „Sind die Erschütterungsmessungen denn bereits in Auftrag gegeben?“, die Anlieger würden defekte Kanäle und Unterspülung von Häusern befürchten, so Eder. „Wurde eine Befahrung des Kanals bereits durchgeführt, bzw. wann steht diese an?“ Bürgermeister Hans Feil (CSU) legte daraufhin dar, dass die Vorstudie zu den Erschütterungen am 14. März in Auftrag gegeben worden sei. Auch bei der Verkehrsschau am 22. März habe man über die B20-Thematik gesprochen. Am 10. Juni sei den Anliegern die Vorstudie zu den Erschütterungen vorgestellt worden.
„Von 41 Eigentümern haben 21 an der Vorstellung teilgenommen und drei Gebäude sind für nähere Messungen ausgewählt worden. Zur Beurteilung der Situation der Anwohner wurde vom Staatlichen Bauamt Traunstein weitere Untersuchungen beauftragt“, so Feil. Christian Reiter, Geschäftsleiter der Stadt Laufen ging weiter auf die Fragen Eders ein: Wegen der Erschütterungen habe man noch nichts Akutes feststellen können. Eine Kanalbefahrung sei noch nicht erfolgt, diese würde aber auf dem Plan stehen, wenn sie im Rahmen der Messungen notwendig werde.
Tempo 30-Zone erweitert
Die untere Verkehrsbehörte des Landratsamtes nehme die Belange der Anwohner ernst, heißt es in einem Schreiben des Amtes. Weitere schalltechnische Untersuchungen stünden an und es sei festgestellt worden, dass an einzelnen Gebäuden weitere Überschreitungen der Schallimmissionswerte vorliegen. „Aufgrund der Verkehrslärmschutzverordnung sind nun weitere Maßnahmen getroffen worden, um die Lärmwerte nach der Lärmschutz-Richtlinie für den Straßenverkehr einzuhalten. Der bereits festgelegte Bereich der Tempo-30-Beschränkung auf der Freilassinger Straße wurde bis zur Tittmoninger Straße auf Höhe Amtsgericht erweitert und am 21. Juni von der unteren Verkehrsbehörde angeordnet.“
„Die Situation ist unakzeptabel!“
Laut Stadtrat Franz Eder bestünde an der Tittmoninger Straße aber weiterhin Lebensgefahr für Kinder und ältere Personen. Im Bereich zwischen Aldi und Raiffeisenstraße sei seiner Meinung nach die Situation für Fußgänger völlig unakzeptabel und es sei dringend nötig eine Lösung zu finden. Helmuth Putzhammer vom Ordnungsamt gab an, dass der Antrag auf Querungshilfen an das Landratsamt weitergeleitet würde, er aber befürchte, dass erneut eine Ablehnung erfolge. Auch Reiter warf ein, dass Sichtweiten und Straßenbreiten eingehalten werden müssten und für eine Querungshilfe beidseitige Gehwege nötig seien. Für einen Bau von Gehwegen wären die Eigentumsverhältnisse sowie die aus dem Grundstückskauf resultierenden Kosten ausschlaggebend. „Die Chancen stehen praktisch auf Null“, schloss Reiter.
Permanente Geschwindigkeitsmessung kaum machbar
Bei Tempomessungen habe sich außerdem keine Häufung von Überschreitungen feststellen lassen, fügte Putzhammer hinzu. Drei Viertel der Überschreitungen lägen bei zehn km/h, was für weitere Maßnahmen zu unauffällig sei. Auch mit dem Antrag auf Dauermesseinrichtungen sehe es seiner Meinung nach schlecht aus. Die Messinstrumente stammen vom Zweckverband und seien sehr teuer. „Meine Intention wäre es, die Überwachungsstunden von 24 auf 32 hochzufahren. Permanente Überwachung wird wohl kaum möglich sein.“ Beschlüsse bezüglich der B20 wurden in der Stadtratssitzung am Dienstag keine gefasst.