Bayern im Lockdown: Was ist verboten und was erlaubt?
Das Coronavirus ist mit voller Wucht zurück in Deutschland. Die zweite Welle, vor der immer gewarnt wurde, ist da. Bund und Länder haben drastische Maßnahmen beschlossen. Was seit dem 2. November gilt, hier im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bund und Länder beschließen einen zweiten Lockdown, um die Coronavirus-Welle in den Griff zu bekommen.
- Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Messen sollen schließen, Schulen und Kitas bleiben offen. Es gelten Beschränkungen für Treffen von Menschen aus unterschiedlichen Hausständen.
- Die neuen Maßnahmen greifen ab dem 2. November und gelten den ganzen Monat.
- Kanzlerin Merkel, Bayerns Ministerpräsident Söder und Berlins Regierender Bürgermeister Müller haben die Beschlüsse vorgestellt.
Update 2. November, 9.13 Uhr:
Teil-Lockdown in Bayern: Was ist verboten und was erlaubt?
München (dpa) - Als Konsequenz aus den steigenden Infektionszahlen in Bayern wird das öffentliche Leben im Freistaat ab Montag erneut massiv eingeschränkt. Anders als im Frühjahr beim ersten Corona-Lockdown sollen aber Schulen, Kindertagesstätten, Friseure und Universitäten offen bleiben. Ein Überblick über den Teil-Lockdown im ohnehin tristen Monat November:
PERSÖNLICHE TREFFEN: Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum wird auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands begrenzt. Maximal dürfen nur noch zehn Personen zusammenkommen. Das heißt etwa für die Schulferien, dass ein Kind weiter noch einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber eben kein zweites Kind einer anderen Familie. Darüber hinaus sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen «angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel». Wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Einkaufsstraßen, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Ab 22.00 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.
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FREIZEIT: Geschlossen werden praktisch alle Freizeiteinrichtungen. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
SPORT: Untersagt ist auch jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen wie Fußball dürfen vorerst wieder nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
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VERANSTALTUNGEN: Auch Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht mehr stattfinden. Vom generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Auch hier müssen aber alle Hygienevorschriften wie Abstands- und Maskenpflicht weiter beachtet werden.
GASTRONOMIE: Bars, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen wie im Frühjahr wieder ihre Pforten schließen. Erlaubt bleibt nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Clubs und Diskotheken bleiben auch weiter dicht.
REISEN: Es gibt zwar kein Reiseverbot, gleichwohl sind aber alle Bürger aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für nicht touristische Zwecke gestattet. Urlauber in Bayern müssen die Hotels spätestens am Montagvormittag verlassen.
DIENSTLEISTUNGEN: Betriebe mit besonderer körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht mehr weiterarbeiten. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene weiter geöffnet bleiben.
HANDEL: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
BILDUNG/SOZIALES: Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Hochschulen und Universitäten. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen dürfen auch weiter öffnen. Überall gilt die Maskenpflicht, wobei es hier regionale Ausnahmen gibt.
Update 30. Oktober, 14.10 Uhr:
Regierungserklärung: Söder rechtfertigt «Lockdown light»
München (dpa) – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat den Teil-Lockdown und die gravierenden Kontaktbeschränkungen in Bayern wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen gerechtfertigt und als angemessen bezeichnet. Abstand halten sei gar nicht so leicht, «wenn man Geburtstage feiert, eine Hochzeit hat, eine private Veranstaltung», sagte Söder am Freitag bei seiner Regierungserklärung im Landtag in München. Die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum, auf die man sich für vier Wochen verständigt habe, seien ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie. «Es ist ein Lockdown light», sagte Söder.
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«Es gibt Kritik, ja, die muss es auch geben.» Aber am Ende müsse man das tun, von dem man überzeugt sei, dass es für die Menschen im Land das Beste sei, sagte der Ministerpräsident und appellierte erneut an das Verantwortungsgefühl aller. «Ich will nicht, dass wir an dieser Bewährungsprobe scheitern. Wir müssen sie bestehen.»
Alles über die Debatte im Landtag finden Sie an dieser Stelle.
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Update 30. Oktober, 11.05 Uhr
Corona-Debatte im bayerischen Landtag
München (dpa/lby) - Die dramatisch steigenden Corona-Zahlen in weiten Teilen Bayerns und der ab Montag (2. November) anstehende landesweite Teil-Lockdown lassen den Landtag am heutigen Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Im Fokus steht die zweite Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) binnen zwei Wochen. Er hatte bereits am Donnerstag nach einer Sitzung des Kabinetts erklärt, dass sich bei der Aussprache zeigen werde, wo wer im Kampf gegen die Pandemie stehe.
Nach der Rede soll zudem über einen Dringlichkeitsantrag von CSU und Freien Wählern abgestimmt werden, in dem Eckpunkte der neuen Anti-Corona-Maßnahmen aufgeführt sind. Rechtlich ist die Abstimmung aber nicht bindend, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz zwar den Landesregierungen die Möglichkeit für eigene Corona-Verordnungen gibt, darin aber keine Gesetzgebungskompetenzen für die einzelnen Landtage vorgesehen sind. Dennoch dürfte eine solche Abstimmung dann den Debatten im Landesparlament ein Stück mehr Gewicht geben - und umgekehrt der Staatsregierung zu zusätzlicher politischer Legitimation verhelfen.
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Dies betonte auch Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU): «Parlamentarische Debatten und Entscheidungen erhöhen die Transparenz, das Verständnis und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin überzeugt: Die demokratische Diskussion im Landtag wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Akzeptanz und Solidarität in der Bevölkerung zu sichern und zu stärken.»
Im Vorfeld der Parlamentsdebatte hatte Ministerpräsident Söder schon gewarnt: Sollten sich die Zahlen nicht schnell stabilisieren, müsse schon in der kommenden Woche der Katastrophenfall wieder ausgerufen werden. Wegen der Pandemie galt der Katastrophenfall bereits vom 16. März bis zum 16. Juni. Er sorgt dafür, dass die Zuständigkeit des Krisenmanagements nicht mehr primär bei den Kommunen, sondern bei der Staatsregierung liegt.
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Update 29. Oktober, 11.53 Uhr
Wir wird Bayern den Lockdown-Beschluss umsetzen?
München (dpa) – Nach der Einigung von Bund und Ländern auf einen einmonatigen begrenzten Lockdown berät das bayerische Kabinett am heutigen Donnerstag (11 Uhr) über die konkrete Umsetzung in Bayern. Dazu muss die Corona-Verordnung des Landes erneut angepasst werden.
Gegen 13.30 Uhr wollen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger eine Pressekonferenz geben. Dort sollen die Ergebnisse aus den Beratungen in der Kabinettssitzung bekannt gegeben werden. Wir berichten live.
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Update 29. Oktober, 8.24 Uhr
Das sind die Corona-Beschränkungen für den Lockdown im November
Berlin (dpa) - Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.
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- Kontakte: Es dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind im November verboten. Übernachtungen in Hotels und Pensionen dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gebucht werden.
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Update 28. Oktober, 18.52 Uhr
Berlin (dpa/ki) - Die harten Corona-Maßnahmen, die Bund und Länder am Mittwoch vereinbart haben, treten nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in ganz Deutschland in Kraft. «Die Beschlüsse gelten bundesweit», sagte Merkel nach den Beratungen in Berlin. Alle Bundesländer müssten sie durch Allgemeinverordnungen umsetzen. Thüringen werde noch das Parlament befassen. «Aber so, wie es hier steht, gilt es bundesweit.»
In den vergangenen Monaten waren die Bundesländer bei ihren Corona-Schutzmaßnahmen unterschiedlich vorgegangen. Immer wieder waren bundesweit einheitlichere Regeln gefordert worden.
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Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte nach den Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den anderen Länder-Chefs zum zweiten Corona-Lockdown in Deutschland angekündigt, die Beschlüsse im Landtag zu debattieren. Eine Sondersitzung soll am kommenden Freitag (30. Oktober) stattfinden.

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Update 28. Oktober, 15.54 Uhr
Ausgangsbeschränkungen und Weiteres jetzt offenbar beschlossene Sache
Berlin (dpa) - Jetzt ist es offenbar mehr als ein Beschlussvorschlag: Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aktuell aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise auch Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Auch das geht aus den laufenden Beratungen hervor. Die Regelung betreffe auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.
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Bei Profisport-Veranstaltungen im November wollen Bund und Länder außerdem keine Zuschauer mehr zulassen. Zuletzt waren in den Stadien und Hallen wieder vereinzelt Zuschauer dabei. Betroffen ist auch die Fußball-Bundesliga.
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Update 28. Oktober, 15.01 Uhr
Bund und Länder: Beginn von Kontaktbeschränkungen am 2. November
Berlin (dpa) - Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. November an gelten, und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aktuell aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.
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Nach zwei Wochen wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier wollen demnach Firmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, 75 Prozent der November-Umsätze 2019 als aktuelle Kostenbeihilfe erstatten. Die «Bild»-Zeitung hatte zuvor berichtet, bei kleinen Betrieben könnten bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden.
Im Anschluss sollte in der Bund-Länder-Schalte über die konkreten Kontaktbeschränkungen diskutiert und entschieden werden. Bis Weihnachten will man damit die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen. Aus Länderkreisen hieß es, in der länderinternen Vorbesprechung sei bereits bei vielen Punkten ein Konsens gefunden worden. Unklar war zunächst, um welche Punkte es sich handelte.
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Update 28. Oktober, 14.28 Uhr
Neuer Corona-Rekord - Bund und Länder diskutieren Verschärfungen
Berlin (dpa) - Es bleibt dabei: Der Bund will laut einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf wegen massiv steigender Corona-Infektionszahlen zeitweise unter anderem Theater, Kinos, Opern oder Konzerthäuser sowie Kneipen, Bars und Diskotheken schließen.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach von einem «nationalen Gesundheitsnotstand». Es sei zwar nicht so, dass man Menschen derzeit nicht versorgen könne, sagte er am Mittwoch in Wiesbaden. «Aber wenn wir nicht handeln, dann kommen wir an einen Punkt, wo wir sie nicht mehr versorgen können.» Das rasante Wachstum der Infektionsfälle könne nur mit einschneidenden Maßnahmen gestoppt werden. «Das tut weh, das tut mir auch weh. Aber wenn wir sie nicht treffen, dann werden wir noch viel härtere Maßnahmen treffen müssen, die noch viel länger dauern.»
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Kritik an den Lockdown-Plänen
Mehrere Politiker äußerten Kritik an den vom Bund vorgeschlagenen Verschärfungen. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch nannte die Pläne «vielfach unverhältnismäßig und ineffektiv». «Man treibt die Menschen geradezu in den privaten Raum, wo die meisten Infektionen stattfinden. Das kann niemals bundeseinheitlich über das ganze Land verhängt werden.» Bartschs Parteikollege, der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow, hatte bereits am Dienstag angekündigt, dass er einem möglichen Lockdown-Beschluss nicht zustimmen werde.
FDP-Vertreter warnten ebenfalls vor Unverhältnismäßigkeit. Es sei fragwürdig, die Gastronomie schließen zu wollen, wenn hier tatsächlich nur ein geringes Infektionsgeschehen feststellbar sei, sagte FDP-Partei und -Fraktionschef Christian Lindner mit Blick auf die Überlegungen des Bundes. Der Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann unterstrich, dass dadurch die Gefahr bestehe, dass einzelne Maßnahmen wieder an den Gerichten scheiterten.
Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann riet von zu harten Beschränkungen ab. Es sei nicht nötig, etwa die Gastronomie zu schließen oder die Produktion bei Volkswagen stillzulegen, sagte der CDU-Politiker dem «Handelsblatt». «Wir brauchen keine Wiederholung des harten Lockdowns wie im Frühjahr.» Es gebe gute Hygienekonzepte. Wichtig sei, Gesundheitsämter besser auszustatten, den Datenaustausch zu verbessern «und dann lokal begrenzt zu reagieren».
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Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach rief dazu auf, sich nicht mehr in großen Gruppen in Wohnungen treffen. «Große Gruppen im privaten Raum sind ein No-Go», sagte Lauterbach der Deutschen Presse-Agentur. Natürlich gelte die «Unverletzlichkeit der Wohnung» nach Artikel 13 Grundgesetz. «Diese stellt niemand infrage – auch ich nicht», sagte Lauterbach. «Es muss aber auch klar sein: Jetzt ist nicht die Zeit, in größeren Gruppen zu feiern – nicht im Restaurant, nicht im Club und auch nicht in den Wohnungen.»
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Update 28. Oktober, 14.14 Uhr
Kabinett beschließt neue Regeln zu Corona-Verdienstausfällen
Berlin (dpa) - Für Verdienstausfälle in der Corona-Krise sollen teils neue Regeln kommen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert werden, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Diese sollen außerdem auch dann bestehen, wenn einzelne Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt sind. Bisher sind Entschädigungen möglich, wenn Schulen oder Kitas ganz geschlossen werden und keine andere Betreuung möglich ist. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Inzwischen werden aber auch einzelne Klassen nach Hause geschickt.
«Vermeidbare Reise» können dagegen teuer werden
Wer eine «vermeidbare Reise» in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bekommen. Ausgenommen sein sollen «außergewöhnliche Umstände», etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Nicht dazu zählen andere private Feiern, Urlaubsreisen und verschiebbare Dienstreisen. Welche Länder die Bundesregierung als Risikogebiet einstuft, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) angegeben.
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Die Gesetzespläne sehen zudem weitere Regelungen vor, die von der vom Bundestag festgestellten «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» ausgehen. So soll das Bundesgesundheitsministerium regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben. Zudem soll die Nutzung einer digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Risikogebieten vorgeschrieben werden können. Der Einsatz neuer Schnelltests soll erleichtert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten tiermedizinischer Labore genutzt werden können.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: «Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst.» Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeige, dass man schnell reagieren können müsse. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen, es soll voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.
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Update 28. Oktober, 13.34 Uhr
Bundesregierung geschlossen für drastische Anti-Corona-Maßnahmen
Berlin (dpa/ki) – Die Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum zweiten, bundesweiten Corona-Lockdown beginnen. Und das Bundeskabinett unterstützt geschlossen drastische Kontaktbeschränkungen gegen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen. Das teilte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin mit. «Die Infektionszahlen steigen dramatisch. Der Gesundheitsschutz hat höchste Priorität», sagte Heil.
Auch Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) scheint hinter der harten Linie der Kanzlerin zu stehen. Bereits gestern twitterte er, es seien „schnelle und entschlossene Schritte“ notwendig, um die Corona-Infektionswelle zu brechen.
Angesichts steigender Infektionszahlen müssten Politik und Gesellschaft die Seuche jetzt wieder in den Griff bekommen, so Minister Heil. Dafür habe sich das Kabinett am Mittwoch hinter die jüngsten Vorschläge gestellt – «und zwar einstimmig und einhellig». Heil: «Ich setze darauf, dass wir zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen.»
Der Bund will mit einem Herunterfahren von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ab kommenden Mittwoch die starke Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aufhalten. Das sieht ein Entwurf für Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag vor. Mit Spannung wird erwartet, welche Schritte tatsächlich beschlossen werden.
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Update 28. Oktober, 12.35 Uhr
Sondersitzung des bayerischen Landtags zu Corona-Maßnahmen
München (dpa/lby) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will die geplante Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen im Landtag beraten lassen. Die Staatsregierung bitte den Landtag deshalb um eine Sondersitzung am Freitag. Das will die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in München erfahren haben. Es solle eine breite parlamentarische Beteiligung geben, hieß es. Im Raum steht ein neuer, bundesweiter Lockdown im November.
Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am Nachmittag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über eine drastische Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen. Die bayerische Staatsregierung kommt am morgigen Donnerstag zu Beratungen zusammen.
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Update 28. Oktober, 11.12 Uhr
Zustimmung der Ministerpräsidenten zeichnet sich ab
Berlin (dpa) – Die Ministerpräsidenten der Länder sind am heutigen Mittwoch vor dem für 13 Uhr geplanten Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel per Videokonferenz zu Vorberatungen zusammengekommen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin aus der Runde habe sich ein breiter Wille abgezeichnet, nötige Entscheidungen zu treffen. Einige wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz führt, hätten betont, sie wünschten sich auch eine Bestätigung eines Beschlusses durch die Bundesregierung.
Coronavirus: Bayern beschließt neue Hilfen – Söder hält an regionaler Hotspot-Strategie fest
Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
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Die Erstmeldung vom 28. Oktober, 1.47 Uhr
Berlin (dpa/ki) – Bei einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer soll offenbar ein zweiter Lockdown für Deutschland beschlossen werden. Zumindest wenn es nach einer Beschlussvorlage des Bundes geht, die der Deutschen Presseagentur (dpa) seit der Nacht auf Mittwoch vorliegt.
Der Bund will bei dem Treffen offenbar weitreichende Beschränkungen vorschlagen, die einem zweiten Lockdown in Deutschland nahe kommen. Das sind die einzelnen Maßnahmen, die der Bund laut „dpa“ vorschlägt, um die zweite Coronavirus-Welle zu brechen.
Beschränkungen für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit
Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies soll laut Beschlussvorlage verbindlich gelten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel. Ähnliche Beschränkungen gelten bereits für einzelne Landkreise in Bayern, in denen die Corona-Fallzahlen besonders hoch sind.
Gastronomie soll deutschlandweit bis Ende November schließen
In der Beschlussvorlage des Bundes heißt es weiterhin: Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause Somit dürfte auch die Schließung von Restaurant geplant sein.
Schon gegen die aktuell geltenden Sperrstunden in der Gastronomie hatte sich in den vergangenen Tagen viel Widerstand geregt. Bundesweit fürchten Gastronomen um ihre Existenz.
Freitzeit-Einrichtungen sollen für einen Monat dicht machen
Der Bund will außerdem wegen der Corona-Krise Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen.
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Nach dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch betrifft die Regelung auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.
Verbot für touristische Übernachtungen
Der Bund will angesichts der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen außerdem touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden.
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So steht es laut „dpa“ ebenfalls in der Beschlussvorlage für die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Die Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.
Schulen, Kitas und Einzelhandel sollen offen bleiben
Der Bund will trotz drastisch steigender Corona-Infektionszahlen Schulen und Kindergärten offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage.
Der Einzelhandel soll unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Beim ersten deutschlandweiten Lockdown im Frühjahr war auch teilweise der Einzelhandel betroffen. Dies soll offenbar jetzt nicht der Fall sein.