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Corona-Schutz an Schulen: Vater erstreitet für Töchter „Maskenpause“ im Unterricht

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Von: Dirk Walter

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Die strikte Maskenpflicht an Schulen ist eine bayerische Besonderheit.
Die strikte Maskenpflicht an Schulen ist eine bayerische Besonderheit. © Boris Roessler/dpa

Der Vater zweier Grundschülerinnen aus dem Landkreis Starnberg hat vor Gericht Tragepausen beim Maskentragen an Schulen erstritten. Lehrer müssen aber darauf achten, dass dann Mindestabstände eingehalten werden.

München – Maskenpflicht an Schulen – kaum ein Thema ist unter Eltern so umstritten. Bis zu den Herbstferien war es den Grundschulen in München und einigen Landkreisen erlaubt, die Maske im Unterricht abzusetzen. Ein Erlass der bayerischen Staatsregierung setzte dem – zum Unwillen des Münchner OB Dieter Reiter – ein Ende.

Wer gedacht hätte, damit sei das Hickhack um die Maske vorbei, der irrt. Nur zwei Tage nach dem Ende der Herbstferien veröffentlichte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil zur Maskenpflicht an Schulen.

Maskenpflicht ja - aber mit Schlupfloch

Der Vater zweier Grundschülerinnen, die die erste und zweite Klasse einer Ganztags-Grundschule im Landkreis Starnberg besuchen und bis zu acht Stunden täglich Maske tragen, hatte zusammen mit den Töchtern gegen die Maskenpflicht im Unterricht geklagt. Er scheiterte. Auch drei weitere Klagen, die noch anhängig sind, sind damit vermutlich zum Scheitern verurteilt. Doch in der Urteilsbegründung des Starnberger Falls gestand das Gericht bislang wenig bekannte Tragepausen von der Maskenpflicht zu. Das sei „zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit“ nötig.

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Das Gericht definiert in seinem Urteil nicht, in welchen Abständen die Maske runter darf, sondern spricht von „längeren Tragezeiten“. Nach dem jüngsten Hygieneplan für Schulen wird empfohlen, dies bei ausreichendem Mindestabstand auf den Pausenhöfen sowie während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer zu erlauben.

Kultusmunisterium reagiert

Das Kultusministerium reagierte am Freitag und wies alle Schulen in einem Schreiben auf die Tragepausen hin. Darin heißt es: „Schülerinnen und Schüler dürfen aber in bestimmten Situationen die Maske abnehmen. Solche Tragepausen, die zuletzt auch gerichtlich bestätigt wurden, sind beispielsweise auf dem Pausenhof möglich, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.“

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Das Urteil „geht an der Realität vorbei“

Martin Schmid, Rektor der Münchner Grundschule an der Klenzestraße und Chef des Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverbands, sieht das kritisch. Das Urteil „geht an der Realität vorbei“, meint er, da der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. Der Bayerische Philologenverband wertet es ähnlich: Der Mindestabstand könne in der Pause, wenn sich viele Schüler im Freien aufhalten, kaum kontrolliert werden, sagt Pressesprecher Benedikt Karl. Der Verband befürchtet, dass Lehrer nun in den Pausenaufsichten „nochmehr“ auf Regelverstöße achten müssen und Diskussionen über Mindestabstände stattfinden.

Im Kreis Rosenheim ist man entspannt

Walter Baier, Chef des Gymnasiums Bruckmühl (Kreis Rosenheim), sieht die Sache entspannter: „Mal fünf Minuten Maskenpause – was soll da schlimm sein.“ Er erlaubt seinen Lehrern, Pausen zeitversetzt zu beginnen, damit es auf dem Pausenhof nicht so voll ist.

An seiner Schule gibt es – wie vermutlich überall – auch „eine Handvoll“ Schüler, die sich per Attest von der Maskenpflicht befreien ließen. Auch dazu gibt es ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – die ärztliche Bescheinigung muss eine Diagnose und „nachvollziehbare Befundtatsachen“ enthalten. Dadurch soll Gefälligkeitsattesten ein Riegel vorgeschoben werden.

Bayerns Corona-Sonderwegs

Nur am Rande erwähnt der Verwaltungsgerichtshof, dass die strikte Maskenpflicht an Schulen eine bayerische Besonderheit ist. In den allermeisten anderen Bundesländern gibt es das nicht. „Angesichts eines einheitlichen Infektionsgeschehens“ seien „die erheblichen Unterschiede in den Regelungen der Länder zur Maskenpflicht in Schulen“, so das Gericht weiter, „nur bedingt verständlich“.

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