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Schreiber-Prozess: Alles auf Anfang

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Waffenhändler Karlheinz Schreiber sieht sich wieder dem Vorwurf der Bestechung ausgesetzt. © dpa

Karlsruhe - Der ehemalige Waffenlobbyist Schreiber hat es erneut geschafft: Mit einem juristischen Winkelzug hat er die Wiederaufnahme seines Verfahrens erzwungen. Doch es könnte ein bitterer Sieg werden.

Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat eine neue Prozessrunde erzwungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Dienstag seinem Antrag auf Revision statt (Az.: 1StR 633/10). Das Landgericht Augsburg muss nun klären, ob Schreiber in der Zeit von 1988 bis 1993, als er 7,3 Millionen Euro Steuern nicht zahlte, in Kanada lebte oder in Deutschland. Allerdings war auch die Staatsanwaltschaft mit ihrem Einspruch erfolgreich. Deswegen muss sich der 77 Jahre alte Schreiber nun erneut mit dem Vorwurf der Bestechung auseinandersetzen.

Bislang lautet das Urteil auf acht Jahre Haft. Wenn die Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Hoger Pfahls (CSU) nicht als verjährt angesehen wird, könnten noch einige Jahre hinzukommen. Die Richter am Landgericht waren von der bislang gültigen BGH-Rechtsprechung ausgegangen, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Dies war bei Pfahls 1992 der Fall und das Delikt damit zehn Jahre später verjährt.

Der Vorsitzende Richter am BGH, Armin Nack, erklärte in der Revisionsbegründung diese Auffassung jedoch für überholt. Für ihn ist die Frage entscheidend, wann das letzte Geld geflossen ist. Nach bisherigen Ermittlungen hat der Lobbyist den Politiker bis 1992 mit 877 000 D-Mark bedacht. Allerdings standen auf einem speziellen Konto, das Schreiber mit Pfahls Decknamen versehen hatte, mehr als 3,8 Millionen D-Mark bereit. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt den Nachweis bringen, dass dieses Geld tatsächlich für Pfahls vorgesehen war.

Vorwurf der Steuerhinterziehung ist verjährt

Auch die von Schreiber erzwungene Beweisaufnahme zur Frage, ob er zur Tatzeit in Kanada seinen Lebensmittelpunkt hatte und dort Steuern hätte zahlen müssen, könnte sich als Pyrrhus-Sieg erweisen. Seine Anwälte verwiesen darauf, dass Schreiber neben der deutschen auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt. Im Tatzeitraum habe er sich privat und geschäftlich vor allem in seiner neuen Heimat aufgehalten. Insofern habe er sich “der kanadischen Steuerhinterziehung“ schuldig gemacht, sagte Anwalt Gunter Widmaier. Da die kanadischen Behörden nie in dieser Richtung ermittelt haben, wären die Taten verjährt.

Das Landgericht Augsburg hatte den Einwand nach dem Lebensmittelpunkt nach Ansicht des BGH nicht ausreichend geprüft und deshalb müsse eine andere Kammer nacharbeiten. Nack wollte dem Urteil dieser Kollegen nicht vorgreifen, konnte sich aber einen kleinen Seitenhieb nicht verkneifen: “Es sieht nicht so aus, dass es so kommen dürfte.“

Die Überprüfung des Lebensmittelpunktes dürfte seiner Meinung nach auch nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen. “Das kann zügig erfolgen.“ Als wichtiges Indiz wertete er, dass Schreiber in Kanada keine Steuern gezahlt habe und die Kanadier auch keine Steuern von ihm haben wollten.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung muss nicht nochmals geprüft werden. Es gilt als erwiesen, dass Schreiber zwischen 1988 und 1993 Flugzeug- und Panzergeschäfte nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien vermittelt und dafür rund 64,7 Millionen Mark (33 Millionen Euro) erhalten hat. Das Geld floss in Tarnfirmen in Panama und Liechtenstein und landete zum Teil auf Schweizer Konten. Die dafür fälligen Steuern von 7,3 Millionen Euro behielt er ein.

dpa

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