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Auf Facebook niedergemacht: Jetzt muss Landrat Kern selbst vor Gericht

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Von: Xaver Eichstädter

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Bernhard Kern, Landrat des Berchtesgadener Landes, muss in einem Prozess wegen Beleidigung demnächst selbst als Zeuge aussagen.
Bernhard Kern, Landrat des Berchtesgadener Landes, muss in einem Prozess wegen Beleidigung demnächst selbst als Zeuge aussagen. © xe

Verglich ein 51-Jähriger auf Facebook Bernhard Kern mit Adolf Hitler? Der Prozess am Laufener Amtsgericht wird in die Verlängerung gehen - denn der Landrat wird nun selbst als Zeuge geladen.

Laufen - Im Prozess um Beleidigung gegen einen 51-Jährigen gab es am Laufener Amtsgericht am Mittwoch (15. Juni) noch kein Urteil. Der Mann aus Saaldorf-Surheim soll den Landrat des Berchtesgadener Landes, Bernhard Kern, im Dezember vorigen Jahres zweimal bei Facebook beleidigt haben. „Wenn bald die Unvervakzinierten in die Lager kommen, wird unser LR Daumenschraube sicher 1. Oberlagerführer am Obersalzberg“, schrieb der Angeklagte unter anderem. Das leugnete der Mann vor Gericht auch nicht.

Beleidigung gegen Landrat Kern? Prozess am Amtsgericht Laufen

Zeugen waren am Amtsgericht nicht eingeplant. Weil Verteidigerin Kerstin Zinke aber anzweifelte, dass sich Landrat Kern durch den Satz überhaupt beleidigt fühlte, verlangte sie seine Ladung als Zeuge. Richter Christian Daubner lenkte ein, so dass der Prozess am 3. August fortgesetzt wird - mit Bernhard Kern im Zeugenstand. Dass der Landrat selbst ursprünglich bei der Polizei in Bad Reichenhall mündlich eine Anzeige aufgegeben hatte, scheint also noch nicht auszureichen.

Als Leiter des Landratsamtes kriegt man halt den Spott der Bevölkerung ab, da muss man mehr aushalten“, argumentierte Anwältin Zinke. Und der Nazi-Vergleich? „So gut wie jeder bei uns weiß doch, dass am Obersalzberg der Berghof von Adolf Hitler war. Der Verdacht drängt sich also auf, dass in dem Facebook-Post NS-Lager gemeint sind“, so Richter Daubner. Der 51-Jährige und seine Verteidigerin sahen es anders: Unter dem Geschriebenen sei ein Video verlinkt gewesen, in dem es um „Lager“ zur Corona-Quarantäne in Australien ging - und würde ein solches Lager auch hierzulande gebaut, sei am Obersalzberg schließlich Platz.

Dem Angeklagten aus Saaldorf-Surheim droht eine saftige Geldstrafe. Am 3. August wird BGLand24.de berichten, wie das Laufener Amtsgericht entschieden hat.

xe

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