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Windpark im Landkreis Altötting: Bis Mai sollen sich Investoren für Windräder bewerben

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Von: Daniela Haindl

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Sonnenuntergang über einem Windpark: So könnte es im Altöttinge Forst in ein paar Jahren aussehen.
Sonnenuntergang über einem Windpark: So könnte es im Altöttinge Forst in ein paar Jahren aussehen. © Marcus Brandt / dpa

Die Bayerischen Staatsforsten haben nun ihre Suche nach interessierten Investoren für den Windpark im Burghauser und Altöttinger Forst gestartet. Die Frist für Angebote endet am 3. Mai 2023.

Landkreis Altötting – Am 8. März startet die Angebotsfrist für interessierte Unternehmen, die sich als Projektanten für das Windenergie-Vorhaben „Rückenwind ChemDelta“ bewerben wollen. Innerhalb von zwei Monaten können sich also Investoren um zwei Projektflächen bemühen: Den Burghauser Forst und den Altöttinger Forst. Bereits am 3. Mai wird die Frist für Angebote ablaufen – dann startet das wettbewerbliche Auswahlverfahren der Bayerischen Staatsforsten.

Aktuell keine Info-Veranstaltung geplant

Seitens der Bayerischen Staatsforsten seien aktuell keine Informationsveranstaltungen für Bürger geplant, so hieß es auf Anfrage von innsalzach24.de. Dafür sei das jeweilige Landratsamt zuständig. Auf Anfrage beim Landratsamt Altötting schrieb ein Sprecher: „Eine Informationsveranstaltung ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht geplant und wird voraussichtlich erst stattfinden, wenn die Ausschreibung beendet ist und der konkrete Projektant feststeht.“ Das Auswahlverfahren für die Projektanten soll laut dem Landratsamt einige Wochen dauern.

„Waldschonende Umsetzung ein besonderes Anliegen“

Bei einer Informationsveranstaltung für Lokalpolitiker am 31. Januar hatten die Vertreter der Bayerischen Staatsforsten betont, dass die Akzeptanz der betroffenen Bürger und Gemeinden eine große Rolle für weitere Entscheidungen spiele. Dies sei Hintergrund für die Bitte um Gemeinderatsbeschlüsse gewesen, welche seitens der Staatsforsten freiwillig und nicht zwingend nötig waren. „Wir sind überzeugt, dass diese Akzeptanz geschaffen werden kann, wenn wir mit einer kommunalfreundlichen Lösung, die mit der jeweiligen Gemeinde abgestimmt ist und vor der Initiierung des Windenergieprojektes erfolgt, die Belange der Kommunen bestmöglich berücksichtigen.“ Eine nachhaltige und vorbildliche Bewirtschaftung des Staatswaldes, sowie die waldschonende Umsetzung von Windenergieprojekten sei den Staatsforsten ein besonderes Anliegen.

Die Projektflächen

Die Projektfläche „Burghauser Forst“ im Landkreis Altötting.
Die Projektfläche „Burghauser Forst“ im Landkreis Altötting. © Bayerische Staatsforsten

Zur Projektfläche „Burghauser Forst“ gehören die Flächen der Gemeinden Burghausen, Marktl, Mehring, und Haiming. Es handelt sich um insgesamt 679 Hektar (ha). Burghausen ist hieran nur mit 10 ha, Marktl mit 79 ha, Haiming mit 243 ha und Mehring mit dem Großteil, nämlich 347 ha beteiligt. Alle Gemeinden haben dem Vorhaben zugestimmt.

Die Projektfläche „Altöttinger Forst“ im Landkreis Altötting.
Die Projektfläche „Altöttinger Forst“ im Landkreis Altötting. © Bayerische Staatsforsten.

Zur Projektfläche „Altöttinger Forst“ gehören die Flächen der Gemeinden Altötting, Burgkirchen und Neuötting. Ursprünglich hätten auch die Flächen der Gemeinden Kastl (19 ha) und Emmerting (128 ha) zur Projektfläche gehört, doch diese Gemeinden haben dem Projekt bislang nicht zugestimmt. So geht es nun um insgesamt 500 Hektar. Altötting ist hier mit dem geringsten Anteil von 48 ha und Burgkirchen mit 78 ha Gemeindefläche betroffen. Der größte Teil der Projektfläche (374 ha) befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Neuötting.

Kommunale Belange im Standortsicherungsvertrag

Die Bayerischen Staatsforsten wählen die Investoren nach bestimmten Kriterien, die die kommunalen Belange beinhalten. Diese müssen von den Projektanten anerkannt werden und sind Inhalt des Standortsicherungsvertrags (StoSV). Der StoSV wird exklusiv mit den ausgewählten Investoren für die Beplanung der Projektfläche abgeschlossen und berechtigt sie die Voruntersuchungen, also Windmessungen und artenschutzrechtliche Gutachten, durchzuführen, sowie das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einzuleiten, heißt es in der Ausschreibung.

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