Nichtantritt wegen Corona-Verdacht
Nicht angetreten wegen Corona: Empfindliche Strafe für Fußball-Bayernligisten Wasserburg
Es war eine aus Wasserburger Sicht begründete und nachvollziehbare Vorsichtsmaßnahme. Wegen Corona-Verdachtsfällen trat der Fußball-Bayernligist nicht zum Spiel in Hankofen-Hailing an. Das sind die Folgen.
Wasserburg – Der SpVgg Hankofen-Hailing, souveräner Tabellenführer in der Bayernliga Süd, sind vom Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) drei Punkte am grünen Tisch zugesprochen worden.
Das Urteil betrifft das Bayernliga-Heimspiel vom 20. November 2021, als der Gast TSV 1880 Wasserburg aufgrund von Corona-Verdachtsfällen nicht angetreten ist. Hankofen bekommt den Sieg und 2:0 Tore zugesprochen, für Wasserburg wird die Partie umgekehrt als verloren gewertet. Damit haben die „Dorfbuam“ nun in der Tabelle einen Vorsprung von 14 Punkten auf den Tabellenzweiten SV Kirchanschöring.
Zwei Verdachtsfälle und sieben Spieler in Quarantäne
Zudem wurde Wasserburg noch eine dreistellige Geldstrafe aufgebrummt. Die Oberbayern hatten argumentiert, dass es zwei Corona-Verdachtsfälle gab und sieben Spieler in Quarantäne geschickt worden seien. Dass es noch fünf Verletzte und einen Spieler gab, der beruflich verhindert war, das war durch den sogenannten Corona-Paragrafen 94 Absatz 2 in der Spielordnung aber nicht abgedeckt, urteilten die Richter aus München.
Wasserburg könnte Urteil anfechten
Wie es in der Begründung der Richter heißt, wurde der Nichtantritt von Wasserburg schuldhaft verursacht und somit wurde dieses Urteil gesprochen. Dagegen können keine Rechtsmittel vor einem Gericht des BFV eingelegt werden, es hat somit bereits Rechtskraft. Wasserburg könnte nur auf dem normalen Gerichtsweg dieses Urteil anfechten.dme