Geschworene sprechen Boris Becker in London schuldig

Tennis-Legende Boris Becker musste sich zuletzt in London vor Gericht verantworten, das Urteil fiel nun gegen den 54-Jährigen aus.
London - Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker* haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen.
Boris Becker: Schuldspruch im Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Tennis-Star
Lange hatte der Leimener auf den Urteilsspruch warten müssen. Am Freitagvormittag des dritten Prozesstages in Folge am Southwark Crown Court hatten sich die elf Geschworenen zurückgezogen, um über einen Freispruch oder eine Schuldigsprechung des Ex-Tennisprofis zu debattieren. Nun erhielt Becker die traurige Gewissheit.
Becker wurde vorgeworfen, Vermögen wie Immobilien, Konten und wichtige Trophäen im gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren verschleiert zu haben. Er wies die Vorwürfe die Verhandlungen über entschieden von sich zurück. Becker habe seiner Gerichtsaussage zufolge weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher immer seinen Beratern überlassen. Zudem gab er an, nicht rechtzeitig darüber informiert worden zu sein, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.
Boris Becker: Staatsanwaltschaft schenkte Beckers Sichtweise keinen Glauben
Die Staatsanwaltschaft schenkte Beckers Angaben keinen Glauben. Der ehemalige Ausnahmespieler soll mit Vorsatz Geldbeträge auf andere Konten überwiesen haben, um diese somit dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Er soll außerdem gewusst haben, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, meinte Staatsanwältin Rebecca Chalkley im Verfahren.
Der jüngste Wimbledon*-Sieger aller Zeiten war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Nun kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass Becker in 4 von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem, legendärem Sieg bei dem Grand-Slam-Turnier 1985.
Bei der Entscheidung vor Gericht waren auch seine Freundin sowie sein Sohn Noah* anwesend. Nun drohen Becker theoretisch bis zu sieben Jahre Haft, das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. (ajr) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA