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Wie viel Geld pro Haushalt fließen könnte

Energiekosten explodieren: So will die Stadt Wasserburg in Härtefällen helfen

Heizung runterdrehen: Das ist eine Möglichkeit zum Energiesparen. Trotzdem steigen die Kosten. Mancher Haushalt auch in Wasserburg kann die Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Die Stadt will helfen.
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Heizung runterdrehen: Das ist eine Möglichkeit zum Energiesparen. Trotzdem steigen die Kosten. Mancher Haushalt auch in Wasserburg kann die Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Die Stadt will helfen.
  • Heike Duczek
    VonHeike Duczek
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Die Energiekosten explodieren. Auch in Wasserburg gibt es Bürger, die nicht mehr wissen, wie sie das bezahlen sollen. Die Stadt will in solchen Härtefällen helfen. Wann es Unterstützung gibt und wer sie bekommt.

Wasserburg - Fünf Prozent aller 5000 Haushalte in der Innstadt haben laut Stadtverwaltung den Wasserburg-Pass. Das sind 250 Einzelpersonen, Paare oder Familien, denen es finanziell nicht gut geht - weil Menschen arbeitslos sind oder die Rente zu klein ist, weil Krankheit oder Behinderungen den Alltag erschweren. Berechtigte können über den Wasserburg-Pass Einrichtungen der Stadt wie die Bibliothek oder das Badria günstiger oder bei freiem Eintritt nutzen, bekommen Ermäßigungen bei Schulausflügen der Kinder, Zuschüsse bei der Teilnahme am Ferienprogramm oder am Mittagessen in der Kita, Leihfahrkarten oder Verbilligungen für den Stadtbus. Das ist eine freiwillige Leistung der Stadt.

Die Energiekrise mit explodierenden Nebenkosten bereitet vielen, bei denen das Geld knapp ist., zusätzlich große Sorgen. Auf Antrag der SPD hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss deshalb schon im Oktober mit der Frage beschäftigt, ob über den Wasserburg-Pass nicht auch Härtefälle dieser Art abgemildert werden könnten. Das Gremium gab die Beantwortung an die Steuerungsgruppe des Sozialforums weiter. Zwischenzeitlich fielen außerdem Entscheidungen auf Bundesebene, diverse Entlastungspakete einzuführen - unter anderem die Gas-und Strompreisbremse. Sie soll zum 1. März eingeführt werden, rückwirkend vermutlich zum 1. Januar gelten.

Dennoch war sich das Sozialforum der Stadt, in dem Vertreter unterschiedlicher Sozialverbände und Wohltätigkeitsorganisationen Mitglieder sind, laut Bürgermeister Michael Kölbl (SPD) einig, dass es nach wie vor zu finanziellen Notlagen kommen kann. Der Rathauschef sprach im Ausschuss von einem aktuellen Fall, bei dem eine staatliche Hilfe wohl kommen werde, das Warten darauf jedoch zu lange dauere. Das Sozialforum habe deshalb empfohlen, bei solchen Problemstellungen zu helfen.

Über eine Checkliste soll die besondere Härte festgestellt werden. Maximal 200 Euro pro Haushalt können ausgezahlt werden, wenn es notwendig ist und sich die finanzielle Situation der Betroffenen dann nachhaltig verbessert, so der Vorschlag des Forums, dem sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig anschloss.

Die Mitglieder legten jedoch auch Wert auf die Feststellung, dass eine dauerhafte Unterstützung der Stadt nicht möglich sei. Die über eine Einzelfallklausel bereitgestellten Mittel stammen außerdem nicht aus dem Steuertopf der Kommune, sondern aus der Heiliggeist-Spitalstiftung.

Der Betrag, der insgesamt zur Verfügung gestellt wird, ist im Etat auf 50.000 Euro gedeckelt. Die 200 Euro pro Haushalt werden nur gewährt, wenn keine anderen Hilfen und Leistungen zur Verfügung stehen. Die Entscheidung, ob ausgezahlt wird und wer eine Einzelfallhilfe für die Bezahlung der Energiekosten bekommt, trifft auf der Basis der standardisierten Checkliste der Bürgerbahnhof.

Ende 2023 soll Regelung auf den Prüfstand

Werner Gartner für die antragstellende SPD würdigte die Vorgehensweise als richtig, weil Förderungen nicht mit der Gießkanne, ausgeschüttet würden, sondern gezielt geholfen werden - Menschen, die wirklich sparen müssten. Heike Maas, Fraktionsvorsitzende von CSU-Wasserburger Block, sprach ebenfalls von Hilfe im Notfall. Sie forderte, die Härtefallregelung Ende 2023 erneut auf den Prüfstand zu stellen. Kölbl sicherte zu, dass im ersten Halbjahr ein Zwischenbericht vorgelegt werde, in der zweiten Jahreshälfte müsse dann entschieden werden, ob es notwendig sei, diese Regelung zu verlängern.

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