Grüne Energie
Familie will zwölf Meter hohes Windrad in Wettelsham bauen - Was sagt die Gemeinde dazu?
- VonRegina Mittermairschließen
Leuchtturmprojekt mit Pioniercharakter in Wettelsham: Eine Familie plant ein Windrad zur Stromerzeugung. Das sagen Gemeinderat und Landratsamt dazu.
Unterreit - Von einem Leuchtturmprojekt mit Pioniercharakter wurde im Gemeinderat von Unterreit gesprochen: Eine Familie aus Wettelsham hatte den Bau eines Windrads zur Stromerzeugung für die Eigennutzung beantragt, die Ergebnisse einer Messung lagen vor. Die Windsumme im Bereich des geplanten Baus zeige eine gute Lage auf. Nun stand das Bauvorhaben auf der Tagesordnung im Gemeinderat und wurde vom Gremium sehr begrüßt. „Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Paragraph 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben des Paragraphen im Absatz eins Nummer fünf“, erläuterte Rathauschef Christian Seidl. Der angedachte Bau befinde sich an der Gemeindeverbindungsstraße Holzgaden und Wettelsham, klärte das Gemeindeoberhaupt auf.
„Für die Baugenehmigung ist das Landratsamt zuständig. Die Gemeinde gibt lediglich eine Stellungnahme ab. Meines Erachtens ist das eine sehr gute Sache“, schwärmte der Unterreiter Bürgermeister vom Projektvorhaben. Daniela Fischer aus dem Sachgebiet des Bauamts der Kommune erklärte den Anwesenden, dass die 10 ha–Regelung hier keine Rolle spiele. „Einerseits ist das Windrad lediglich zwölf Meter hoch, außerdem hat jede Kommune einen Ermessungsspielraum“, so Fischer.
Windenergie gilt als privilegiert
Ein Windrad bis zehn Meter Höhe sei komplett genehmigungsfrei. „Uns liegt hier ein Bauantrag vor, weil das Windrad zwölf Meter hoch werden soll“, informierte Fischer. Weiter hieß es von der Verwaltungswirtin, dass die 10 ha – Regel theoretisch jederzeit von einem Gemeinderat ausgehebelt werden könne. „Wenn der Gemeinderat eine positive Stellungname zu solch einem Bauantrag gibt, nutzt er damit seine Planungshoheit und kann die Notwendigkeit der Abstandsregelung eliminieren“. Auch könne ein Gemeinderat eine Bauleitplanung aufstellen und einen Windpark planen. „Auch dann würde in Bayern die 10 ha Regelung fallen“, so die Expertin aus dem Bauamt. Eine Rückmeldung durch das Landratsamt könne im aktuellen Fall ebenfalls eine Bauleitplanung erforderlich machen.
„Die Privilegierung entbindet ein Vorhaben nicht von einer Genehmigung“, betonte Fischer. Sie informierte den Unterreiter Gemeinderat darüber, dass der Gesetzgeber verdeutliche, dass Windenergie als Privilegierung eingeordnet sei und dort erzeugt werden solle, wo Wind ziehe, dies sei häufig speziell im Außenbereich vorzufinden.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde durch das Unterreiter Ratsgremium erteilt. Sofern eine Kreuzung der Gemeindeverbindungsstraße 45 beispielsweise für private Stromleitungen notwendig sein sollte, könnte ein Gestattungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Dann müsse ein Druckpressverfahren angewandt werden, heißt es weiter in der Beschlussfassung. „Einer Öffnung der Asphaltdecke wird nicht zugestimmt“, betonte Christian Seidl. Ohne Gegenstimme und mit viel Zuspruch hat sich der Gemeinderat für die Errichtung des zwölf Meter hohen Windrads in Wettelsham ausgesprochen.
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Wenige Zeit nach dem Gemeinderatsbeschluss und dem daraus resultierenden gemeindlichen Einvernehmen für das Energieprojekt hat sich auch das Landratsamt für den Bauantrag ausgesprochen. Durch die Zuständigen des Landratsamts wurde zuvor der gesetzliche Rahmen geprüft, dies ist ein gängiger Vorgang bei einem Bauvorhaben inklusive der Privilegierung im Außenbereich. Es geht um die Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Bestimmungen, die hier zutreffen sollen. „Ist dies der Fall, wird die Baugenehmigung erteilt“, erläuterte Daniela Fischer auf Nachfrage. Wann die Bauarbeiten zum Windrad beginnen, ist derzeit nicht bekannt.