Zukunft des Mittelschulstandortes
Mittelschule Eiselfing: Die drei Gemeinden beraten über weiteres Vorgehen
Die Statik-Bescheinigung für den Dachstuhl der Mittelschule Eiselfing wird wohl verlängert. Doch wie geht es weiter? Die betroffenen Gemeinden Eiselfing, Amerang und Schonstett geben das weitere Vorgehen bekannt.
Amerang/Eiselfing/Schonstett – Zur Entscheidungsfindung über die Zukunft des Mittelschulstandorts in Eiselfing haben die Mitgliedsgemeinden nach erneuter gemeinsamer Beratung jetzt den weiteren Zeitplan festgelegt, erklärt Eiselfings Bürgermeister und erster Vorsitzende des Mittelschulverbands, Georg Reinthaler, in einer Pressemitteilung.
In einem Gespräch mit Reinthaler, Amerangs Bürgermeister Konrad Linner und Schonstetts Bürgermeister Paul Dirnecker, konnten insbesondere die für alle Mitglieder der Schulfamilie wichtige Frage zur Statik des Dachstuhls geklärt werden. Das mit der Beurteilung beauftragte Fachbüro wird bereits im Laufe der kommenden Wochen seine Bestandserhebung abschließen. Weil zuletzt keine Sturmschäden oder ähnliche Probleme aufgetreten sind, wurde schon jetzt vorab in Aussicht gestellt, dass die Statik-Bescheinigung zunächst verlängert werden kann.
Nach der Begutachtung eventuell durchzuführende kleine Instandhaltungsmaßnahmen am Dach würde der Mittelschulverband Eiselfing sofort in Auftrag geben. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt 2022 für den Gebäudeunterhalt vorhanden. „Es kann also auch ab dem kommenden Schuljahr 2022/23 regulärer Schulbetrieb im Eiselfinger Schulhaus stattfinden“, betonen die Bürgermeister. Darüber hinaus wird der Mittelschulverband bei der Regierung von Oberbayern um einen gemeinsamen Gesprächstermin zu den genauen Förderbedingungen für einen Ersatzneubau bitten.
In den Gemeinderäten vor Ort wird nun zudem beraten, ob möglicherweise eine oder mehrere Mitgliedskommunen die Änderung des bestehenden Schulsprengels anstreben wollen. Auf diese Weise könne ganz bewusst Klarheit hinsichtlich der weiteren Entscheidungen herbeigeführt werden, so die drei Bürgermeister abschließend.