Aus dem Bauausschuss
Hinweis auf Siedlungsspuren in Maitenbeth
- VonKarlheinz Günsterschließen
Ein Doppelhaus soll in Maitenbeth entstehen. Das Landratsamt sieht das Bauvorhaben kritisch. Die Behörde fragt: Sind in unmittelbare Nähe eventuell mittelalterliche Siedlungsspuren zu finden?
Maitenbeth – Ein geplantes Doppelhaus mit vier überdachten Stellplätzen ist im Maitenbether Zentrum einen Schritt weiter. Die Festsetzungen des Bebauungsplans verhindern das Vorhaben, daher ist der Bebauungsplan für diesen Bereich zu ändern. Darauf verständigte sich bereits der Gemeinderat. Innerhalb des Verfahrens lagen nun Stellungnahmen von Behörden vor, über die das Gremium in seiner Sitzung sprach.
+++ Weitere Artikel und Nachrichten aus der Region Wasserburg finden Sie hier. +++
Die gewünschten Abweichungen des Bauherren für das geplante Gebäude von den Vorgaben des Bebauungsplans „Zentrum“ sind bedingt durch das abfallende Gelände. Betroffen ist daher die Höhe des Sockels sowie die Erweiterung der Baugrenzen und dem Wunsch, das Dach des Carports zu begrünen. In diesem Zusammenhang wies das Landesamt für Denkmalpflege auf ein Bodendenkmal in rund 40 Meter Entfernung hin. Dort seien „untertägige mittelaterliche und frühneuzeitliche Befunde“ im Bereich der Kirche zu erwarten, auch der Vorgängerbauten betreffend.
Erstnennung der Gemeinde im Jahr 1315
Es sei mit Siedlungsspuren auch aus der Zeit vor der Erstnennung Maitenbeths im Jahr 1315 zu rechnen. Daher, so die Behörde, sei für Bodeneingriffe eine Erlaubnis erforderlich, eine reine standardmäßige Meldepflicht bei Fundstücken genüge hier nicht mehr. Eine „archäologisch qualifizierte Voruntersuchung“ sei vonnöten. Möglich sei eine Ausgrabung der Fundstücke, aber in bestimmten Fällen auch eine „konservatorische Überdeckung“. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen der Bürger ein. Einstimmig fasste der Rat nach der Abwägung die Beschlüsse als Satzung, die damit in Kraft treten kann. Gleichzeitig sprach er sich für das Bauvorhaben aus, dass sich innerhalb der Vorgaben des geänderten Bebauungsplans befindet und damit keiner eigenen Genehmigung bedarf. Lediglich der Entwässerungsplan ist nachzureichen, hielt die Verwaltung fest.