Staatliches Bauamt nimmt Stellung
Gemeinde Pfaffing ist sauer - Warum endet der Radweg plötzlich in Forsting?
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Radfahren ist in Pfaffing gar nicht so einfach. Das nervt den Gemeinderat. Doch das Staatliche Bauamt Rosenheim weist die Vorwürfe weitgehend zurück.
Pfaffing – Obwohl es nicht so aussieht, endet der Radweg von Pfaffing kommend derzeit an der Fürstenstraße in Forsting. Streng genommen müssen die Radfahrer dann auf die viel befahrene Bundesstraße 304 wechseln. Die fehlende Beschilderung und Markierungen sind schon einmal mit dem Straßenbauamt besprochen und die Einrichtung zugesagt worden, jetzt soll wieder nachgefragt werden, erklärte Bürgermeister Josef Niedermeier (FWF) im Gemeinderat. Es führe an dieser Stelle zwar ein Weg weiter bis zur Ampel, doch der sei lediglich ein Gehweg, so das Gemeindeoberhaupt.
B 304 kann mit Springlbacher Straße
Unsere Heimatzeitung fragte beim Staatlichen Bauamt Rosenheim nach. Von dort bestätigte Pressesprecherin Ursula Lampe: „Ab der Einmündung der RO 41 bis zur Einmündung der Fürstenstraße in die B 304 ist der angesprochene Weg in beide Fahrtrichtungen durch das Verkehrszeichen 240 als Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert.“
Ab der Fürstenstraße Richtung Westen sei zum Teil nur ein schmaler Gehweg vorhanden, der sich nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg eigne und deshalb auch nicht so beschildert sei.
Ab der Fürstenstraße Richtung Westen (Springlbach, Tulling) könnten Radfahrende allerdings über die Fürstenstraße selbst und die Springlbacher Straße auf dem untergeordneten Straßennetz die B 304 meiden. So sei auch die Streckenführung im Bayernnetz für Radler beziehungsweise Radroutenplaner vorgesehen (siehe Kartenausschnitt), berichtet die Pressesprecherin.
Auch Richtung Norden, Richtung (Ebrach, Albaching) könnten Radfahrende das untergeordnete Straßennetz über Springlbach/Springlbacher Straße nutzen und so die B 304 und die RO 41 (nach Norden) meiden, macht das Staatliche Bauamt deutlich.
Bei Nahzielen müssen 200 bis 300 Meter auf B 304 gefahren werden
Lediglich bei Nahzielen, im Norden von Forsting, sind Radfahrende gezwungen gegebenenfalls 200 bis 300 Meter entlang der B 304 zu fahren, erkennt auch die Behörde.
Künftig wäre am Ende des straßenbegleitenden Radweges an der Fürstenstraße bei der Anbringung des Verkehrszeichens „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ der Zusatz „Ende“ denkbar. Die Beschilderung und gegebenenfalls weitere Markierungen müssten allerdings durch die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Rosenheim (Zuständigkeit für Verkehrszeichen nach StVO) geprüft und gegebenenfalls angeordnet werden, so die Behörde weiter. Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim wird der Sachverhalt im Rahmen der Zusammenarbeit mit Polizei und Unteren Verkehrsbehörde aufgenommen und bei einem der nächsten, regelmäßig stattfindenden Gespräche Thema sein, kündigt Pressesprecherin Lampe an.