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Deponie Babensham: BI sieht nach Aktenvermerk faires Verfahren in Gefahr

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Von: Heike Duczek

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Das Deponiegelände in Odelsham (Babensham). Auch die benachbarte Stadt Wasserburg wehrt sich.
Das Deponiegelände in Odelsham (Babensham). Auch die benachbarte Stadt Wasserburg wehrt sich. © DC-X

Schwere Vorwürfe erhebt die Bürgerinitiative Wasserburger Land gegenüber Behörden, die in das Genehmigungsverfahren für die von der Firma Zosseder beantragte Deponie in Babensham einbezogen sind. Anlass ist ein Aktenvermerk.

Babensham – Bei der Einsicht von Akten im Landratsamt Rosenheim seien handschriftliche Vermerke von 2019 gefunden worden. Sie würden den Verdacht aufkommen lassen, dass sich Antragsteller und Landratsamt abgestimmt hätten, so BI-Vorsitzender Roger Diller.

Vermerk bei Akteneinsicht gefunden

Die Bürgerinitiative Wasserburger Land fordert bei den beteiligten Behörden im Planfeststellungsverfahren regelmäßig Akteneinsicht ein. So auch bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt, die im Rahmen des landespflegerischen Begleitplans einbezogen wurde.

Mit Hinweis auf das bayerische Umweltinformationsgesetz habe die BI die Einsicht in die umweltbezogenen Akten durchgesetzt und dabei auch den handschriftlichen Vermerk entdeckt, in dem zu einem Mailverkehr im Jahr 2019 mit der Firma Zosseder notiert worden sei: „Kein Vorgriff auf Deponie im Wahlkampf!“ In dem Schreiben sei es um den Neubau einer Anbindung für die Deponie Odelsham gegangen.

BI-Vorsitzender Diller interpretiert den Vermerk, der ihm in Scankopie vorliege, so, dass schon vor zwei Jahren an einer Zufahrt gearbeitet worden sei, obwohl für die Anlage bis heute keine Genehmigung vorliege.

Landratsamt: „Das Zitat gibt es“

„Das Zitat gibt es“, bestätigt Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes Rosenheim den handschriftlichen Vermerk im Schriftverkehr, auf den sich Diller bezieht. Das Landratsamt könne sich jedoch den Vermerk nicht erklären, denn es sei nicht die Genehmigungsstelle und in das Verfahren auch emissionsrechtlich nicht einbezogen. Zuständig sei ausschließlich die Regierung von Oberbayern, so Fischer.

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Die Firma Zosseder hatte 2011 ein Planfeststellungsverfahren für den Betrieb einer DK-1-Deponie am Stadtrand von Wasserburg beantragt. Der Stadt- und der Gemeinderat Babensham haben sich verpflichtet, alles rechtlich Mögliche zu tun, um die Anlage zu verhindern, weil sich nach Überzeugung der Kommunen der Standort nicht eigne.

Entscheidung zur Planfeststellung steht nach wie vor aus

Eine Entscheidung im Planfeststellungsverfahren gibt es bis heute nicht, der Ball liegt bei der Regierung von Oberbayern. In einer Stellungnahme auf Anfrage der Wasserburger Zeitung hatte sie noch im Dezember von einem „komplexen Verfahren“ gesprochen. Es dauere noch, bis ein Beschluss fallen würde.

Ende 2020 hatte Zosseder mit der Verlegung eines Parkplatzes an der B 304 begonnen. Die vom Staatlichen Bauamt genehmigten Arbeiten ermöglichen auch eine Zufahrt zur beantragten Deponie. Stets hatten Staatliches Bauamt und Regierung von Oberbayern darauf hingewiesen, die Parkplatzverlegung an der B 304 sei vom Planfeststellungsverfahren unabhängig und nehme die Entscheidung der Regierung nicht vorweg. Parkplatzverlegung und Zufahrtsbau seien zwei unterschiedliche Paar Schuhe. „Sehr ähnliche Schuhe“, findet dagegen Diller.

Aufgrund der eingesehen Unterlagen ist die BI jetzt erst recht überzeugt, dass schon 2019 eine Zufahrt von der B 304 zur bislang nicht genehmigten Deponie Odelsham geplant worden sei. Offiziell sei das Vorhaben als Parkplatzverlegung getarnt worden, um den Bezug zum laufenden Planfeststellungsverfahren zu verschleiern, findet Diller.

Die Firma Zosseder hatte im Gespräch mit der Wasserburger Zeitung ebenfalls betont, der neue Parkplatz entstehe unabhängig von der Deponie. Das Unternehmen machte jedoch auch keinen Hehl daraus, dass mit der Verlegung zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen würden: eine bessere Verkehrserschließung für Lkw und gleichzeitig die geforderte Zu- und Abfahrt zur Deponie – für den Fall, dass diese genehmigt werde.

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„Um im damals laufenden Kommunalwahlkampf nicht in Erklärungsnot zu kommen und damit eventuell Wählerstimmen zu verlieren, wurde das Vorhaben auf nach der Wahl verschoben“, zeigt sich Diller angesichts des Vermerks von 2019 jedoch in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative von gestern überzeugt.

Gegner sehen Fairness bei Verfahren in Gefahr

Im April, gleich nach der Wahl, sei der Rodungsantrag für die Parkplatzverlegung, möglich durch eine Sondernutzungserlaubnis des Staatlichen Bauamts, gestellt worden. Trotz Gegenwehr von Bürgern und der BI, des Bund Naturschutz Wasserburg und Rosenheim und von Grünen-Landtagsabgeordneten sei die Vorbereitung der Zufahrt erfolgt.

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Die Regierung von Oberbayern habe im zurückliegenden Erörterungstermin ein faires und offenes Verfahren versprochen. Stattdessen liest Diller aus dem bei der Akteneinsicht gefundenen handschriftlichen Vermerk heraus, dass behördliche Vorgänge rund um die Deponie an Wahlkampfterminen ausgerichtet worden seien. Er zweifle, dass es sich um ein faires Verfahren handele, so der Initiativensprecher.

Die Regierung von Oberbayern sowie das Staatliche Bauamt Rosenheim waren am Freitagnachmittag nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. Weitere Berichterstattung folgt.

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