Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.


Braucht es Regeln für Zirkus-Gastspiele in Griesstätt?

Mit dem Circus Boldini verbindet der Gemeinderat Griesstätt mehrheitlich keine negativen Erfahrungen.
+
Mit dem Circus Boldini verbindet der Gemeinderat Griesstätt mehrheitlich keine negativen Erfahrungen.

Erst vor Kurzem gastierte der Familien-Circus „Boldini“ auf dem gemeindlichen Grundstück beim Wertstoffhof an der Bussardstraße. Ein Grund für den Gemeinderat, eine Bilanz zu ziehen und über weitere Genehmigungen dieser oder ähnlicher Art zu diskutieren.

Von Karlheinz Rieger

Griesstätt – . Letztlich wurde man sich unter den anwesenden Gemeinderäten einig, auch weiterhin Genehmigungen zu erteilen, allerdings unter Auflagen und unter Einbeziehung eines Regelkataloges.

Positiv sah vor allem Jakob Ametsbichler (GfuG) die Möglichkeit eines Zirkusauftrittes im Gemeindebereich. Auch der letzte Zirkus habe, seiner Ansicht nach, einen guten Eindruck hinterlassen. Ein Wanderzirkus gehöre traditionell dazu. Die Chance sollten auch künftig andere haben, denn schließlich seien das alles „normale Leute, die auch was für ihr Geld täten“. Negative Erfahrungen wie der von Rudolf Liedl (GfuG) angeführte Fall einer nicht beglichenen Wasserrechnung sollten nicht der alleinige Maßstab sein. Der Circus Boldini habe schließlich sogar selbst eine Kaution von 1000 Euro angeboten.

Mehr zum Thema:

Zirkuschef Philipp Boldini begeistert in Rott nicht nur mit seiner positiven Einstellung

Helmut Schuster (BfG) bestätigte, dass der diesjährige Besuch nicht problematisch gewesen sei. Er könne sich aber nur schwer vorstellen, wie ein Zirkus Corona wirtschaftlich durchstehe. Er stellte in den Raum, ob man den Leuten angesichts der Lebensweise von Tier und Mensch überhaupt auf Dauer einen Gefallen täte, wenn man derartige Auftrittsmöglichkeiten fördere.

Freiheit der Entscheidung

Gerhard Braunen (BfG) plädierte für die Freiheit der Entscheidung, auch ob man als Bürger den Zirkus besuche. Ein Rückflussverhinderer bei der Wasserentnahme könne zum Beispiel Schaden abwenden helfen, eine Kaution als Sicherstellung und ein Regelkatalog können hilfreich sein. Nur ab November sollte man keine Genehmigung mehr erteilen, da hier ein Wintereinbruch Probleme für die Gemeinde schaffen könnte. Anton Strahlhuber (GfuG) erinnerte an einen diesbezüglichen Grundsatz in der Gemeinde Rott, nach dem September keinen Zirkus mehr zuzulassen und wollte zu weiteren Regelungen in einer der nächsten Sitzungen Genaueres beschlossen sehen, auch was das ‚Betteln‘ an den Haustüren betreffe. Hierzu bemerkte Jakob Ametsbichler, dass man dazu nichts festlegen sollte, da jeder doch Geld oder Futter geben könne, wie und ob er wolle. Das solle den Bürgern doch selbst überlassen bleiben.

Regelkatalog soll erarbeitet werden

Letztlich ging der Vorschlag des Sitzungsleiters Anton Strahlhuber (GfuG) einstimmig durch, der vorsieht, sich auch künftig vorstellen zu können, gemeindliche Flächen für Veranstaltungszwecke zu überlassen, allerdings nur unter Auflagen und unter Einhaltung eines noch zu erstellenden Regelkatalogs.

Kommentare