Böllerverbotin der Altstadt
Wasserburg – An Silvester 31. Dezember und an Neujahr ist in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen.
Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke. Darüber hinaus gibt es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.