Sieben Wohneinheiten entstehen in Amerang
Amerang stimmt Bauplänen für Mehrfamilienhaus zu
- VonChrista Auerschließen
„Wir freuen uns, wenn neuer Wohnraum in der Gemeinde entsteht“, lautete der einhellige Tenor im Ameranger Gemeinderat auch während der jüngsten Sitzung.
Amerang – Nachverdichtung ist derzeit großes Thema in den Gemeinden. Deshalb wurde der Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten an einem Anwesen in der Chiemgaustraße schon bei der ersten Beratung grundsätzlich positiv bewertet. Nachgebessert werden musste bei den insgesamt 14 Stellplätzen. Zudem sollte die erforderliche Errichtung eines Kinderspielplatzes gesichert sein. Nun wurde eine geänderte Planung vorgelegt.
Die ursprünglich vorgesehene Tiefgarage mit den erforderlichen Stellplätzen soll nun nicht mehr umgesetzt werden. Stattdessen soll die Fläche im Kellergeschoss als Lagerräume für eine Galerie mit Sanitärräumen genutzt werden.
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Sechs Stellplätze sind auf dem Baugrundstück geplant und acht Stellplätze sollen westlich des Bauvorhabens in einer Entfernung von rund 50 Metern auf einem Grundstück entstehen, das auch im Eigentum der Antragsteller ist. Es ist beabsichtigt, das auf dem Grundstück bestehende unbewohnte Wohngebäude abzubrechen und durch einen Carport mit Pultdach zu ersetzen. Die Zufahrt zum geplanten Carport für fünf Stellplatze, solle über die Chiemgaustraße (Richtung Eßbaum) erfolgen und drei weitere Stellplätze sind auf dem Grundstück in Richtung Anwesen Chiemgaustraße 51 vorgesehen.
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Der Gemeinderat begrüßte den geplanten Carport grundsätzlich. Allerdings regte das Gremium mit Blick auf das Ortsbild, einen Parkstadel anstelle des Bestandsgebäudes am Ortseingang an.
Bedenken gab es jedoch bei der geplanten Situierung. Die Ausfahrt und die unmittelbare Nähe zum Fahrbahnrand im Sichtbereich zur Ausfahrt Chiemgaustraße fanden die Räte problematisch. Sie regten an, das Gebäude einzurücken und die Gebäudezufahrt von Süden her zu errichten. Dem Ortsbild entsprechend soll ein Satteldach errichtet werden.
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Falls eine, den Vorgaben entsprechende, Planung vorgelegt wird, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass das gemeindliche Einvernehmen dann über den Verwaltungsweg erfolgen kann.
Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Evenhausen West“ befindet, wurde auch der Erteilung einer Ausnahme einstimmig zugestimmt.