Diskussion um Flächennutzungsplan in Albaching
„Landwirtschaft soll nicht weggeplant werden“: Das fordern die Anwohner in Zell
- VonIrmi Günsterschließen
Diskussionen im Albachinger Gemeinderat: Anwohner, die in Zell einen Pferdehof betreiben, sind nicht grundsätzlich gegen die Änderung des Flächennutzungsplan. Das fordern die Anlieger.
Albaching – Wieder einmal war die Änderung des Flächennutzungsplans für den Albachinger Ortsteil Zell Thema in der Gemeinderatssitzung. Die im Zuge der erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen wurden verlesen und bewertet, am Ende fiel mit zwei Gegenstimmen der Feststellungsbeschluss.
Im Anschluss daran brachten noch zwei Gemeinderäte ihre Bedenken zum Ausdruck: Andreas Heinz (GWA) meinte: „Ich sehe keinen Vorteil, wenn wir ein Bebauungsplanverfahren machen“. Die zwei oder drei Parzellen, für die die Gemeinde hier Baugrund schaffen möchte, hätten „schon so viel Geld gekostet“.
Pferdehof soll erhalten bleiben
Zweiter Bürgermeister Sebastian Friesinger (GWA) zeigte sich „sehr verwundert, dass man so bemüht ist, hier Baugrund zu schaffen“. Der einzige Grund für seine Zustimmung liege darin, dass „unsere Leute Platz zum Bauen haben“. Viele der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange bezogen sich auf frühere Stellungnahmen. Abgegeben werden konnten diese nur zu geänderten und ergänzten Teilen.
Bedeutender erschien ein im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenes Schreiben der Rechtsanwälte Labbé & Partner aus München, die einen in Zell ansässigen Betrieb vertreten. Daraus ging hervor, dass man „nicht grundsätzlich gegen eine Flächennutzungsplanänderung“ sei, aber gesichert werden sollte, dass der Betrieb – ein Pferdehof – weiter existieren könne, zumal auch eine Erweiterung desselben angedacht sei. Es bestünden zudem Bedenken, dass die „Landwirtschaft weggeplant werden soll“. Mit der jetzt angedachten Gebietsvariante sei man für „sämtliche Nutzungen offen“, stellte hierzu Martin Niedermeier von der Verwaltung klar.
Als „Hauptinteresse unserer Mandantin“ nannte der Rechtsanwalt in seinem Schreiben das Thema „Immissionsschutz“. Deutliche Worte hierzu folgten: „Die Gemeinde schafft einen Immissionsschutzkonflikt erster Güte“.Abschließend folgte der Antrag, das Verfahren um die Flächennutzungsplanänderung einzustellen und einbezogene Teilflächen zu streichen. Bei diesen handelt es sich um die Pferdestallungen und die Weiden und Koppeln zwischen den Stallungen und der westlich gelegenen Hofstelle.
Dieser Antrag des Anwalts und seiner Mandantin zielt darauf ab, dass keine Wohnbebauung an die Hofstelle heranrückt. Angeregt wurde in dem Schreiben noch „ein gemeinsames Gespräch auf Augenhöhe“. Sebastian Friesinger (GWA) stellte fest: „Dieses Schreiben erschwert die Planung auf der Nordseite komplett“.
Alle im Anschluss gefassten Beschlüsse des Gemeinderats zu den Inhalten des Schreibens erfolgten einstimmig: „Um die Existenz und die Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherzustellen, sollen im Rahmen eines eventuellen Bebauungsplanverfahrens eine Schall- und eine geruchstechnische Untersuchung durchgeführt werden. Dabei soll auch die Erweiterung auf 230 Tiere berücksichtigt werden“ lautete der Wortlaut des ersten gemeinderatlichen Beschlusses.
Die Ergebnisse würden aber im Rahmen eines möglichen Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Es stehe „der Gemeinde offen, das Einheimischen-Modell durchzusetzen“, heißt es in einem weiteren Beschluss, denn ansonsten sei keine Baulandausweisung möglich. Mit einem weiteren Beschluss versuchte der Gemeinderat offenbar, Bedenken des Anwalts bezüglich der weiteren Nutzung zu zerstreuen: Die Gemeinde sei „bestrebt, das Gebiet weiterhin als Dorfgebiet zu entwickeln, um sowohl die Landwirtschaft als auch die bereits ansässigen Betriebe zu schützen“. Weiter sei man „bestrebt, die landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und deren Fortbestand zu gewährleisten.“
Gremium will Konflikt vermeiden
Eine Weiterentwicklung des Bereichs Zell vom Außen- zum Innenbereich betrachtete die Gemeinde „für in Ordnung“. Bezüglich der zu streichenden Teilfläche fiel im Rat der Beschluss: Der südliche Teil soll im räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung bleiben. Die Anordnung und die Entfernung von Gebäuden zur betreffenden Hofstelle werden jedoch durch die Gutachten geregelt, „um die Existenz des landwirtschaftlichen Betriebs nicht zu gefährden“.
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Dass die Gemeinde an der Konfliktvermeidung interessiert ist, zeigte sich im letzten Beschluss: Sollte die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgenommen werden, werde man entsprechende Gutachten erstellen und deren Ergebnisse in die Bauleitplanung einfließen lassen, „um den Bestand und die Weiterentwicklung der Hofstelle ermöglichen zu können“.