SPD vertritt klare Meinung
Verhindert der Denkmalschutz eine Photovoltaik-Anlage auf dem „Stockhammer“ in Rosenheim?
- VonAnna Heiseschließen
Auf dem Flachdach des Gasthofes „Stockhammer“ will die Wirtsfamilie eine Photovoltaikanlage (PV) errichten. Doch das Vorhaben stößt auf Kritik. Denn das Gebäude am Max-Josefs-Platz 13 steht unter Denkmalschutz.
Rosenheim – Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien steigt. Auch in Rosenheim. Auf dem Flachdach des denkmalgeschützten Gasthofes „Stockhammer“ will die Wirtsfamilie eine Photovoltaikanlage (PV) errichten. In der heutigen Sitzung des Bauausschusses (16. Dezember) soll darüber diskutiert werden, wie Photovoltaikanlagen und das Thema Denkmalschutz zusammenpassen. Zumindest die SPD vertritt hier eine klare Meinung.
Nicht nur politischer Wille zählt
Bereits in der November-Sitzung des Bauausschusses hatte sich Abuzar Erdogan, Fraktionsvorsitzender der SPD, für das Vorhaben der Familie Kirner – die den „Stockhammer“ betreibt – stark gemacht. Um seiner Forderung nochmals Nachdruck zu verleihen, hat er zudem ein Schreiben an die Stadtverwaltung verfasst, das auch unserer Redaktion vorliegt.
Bauordnungsamt will Erlaubnis nicht erteilen
„Dass ich für die Photovoltaikanlage bin, dürfte selbstredend sein. Mir ist aber auch klar, dass es nicht nur auf den politischen Willen ankommt, sondern auch auf die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit“, sagt Erdogan. Und genau hier fangen die Probleme an.
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Denn das Bauordnungsamt der Stadt ist laut Erdogan der Ansicht, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden könne. „Ich bitte, diese Entscheidung zu überdenken, da die Sache so klar nicht ist, als dass ohne Weiteres nur eine Versagung der Erlaubnis in Betracht kommt“, schreibt der Fraktionsvorsitzende.
Thema auch in anderen Kommunen diskutiert
Doch passt eine Photovoltaik-Anlagen wirklich auf ein denkmalgeschütztes Haus? Mit dieser Frage haben sich in der Vergangenheit bereits andere Kommunen und Landkreise beschäftigt. Vorbehalte gibt es immer wieder – unter anderem deshalb, weil die Sorge da ist, dass die dunklen Module das Stadtbild verändern und den Charme des historischen Gebäudes zerstören können. Auf der anderen Seite ist aber auch der Klimaschutz in aller Munde und damit auch die Nutzung von Sonnenenergie.
Tragfähigkeit muss überprüft werden
„Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien ausdrücklich, wenn es mit dem Denkmalschutz vereinbar ist“, teilt deren Pressesprecherin Juliane Grimm von Wedemeyer mit. Denkmalpflegerische Gründe, die gegen eine PV-Anlage auf einem Baudenkmal sprechen, können etwa sein: Das Denkmal hat eine Dachdeckung, die die regionale Baukultur repräsentiert – etwa mit charakteristischen Ziegeln, Kalkplatten oder Holzschindeln, die erhalten bleiben sollen.
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Geprüft werden muss beispielsweise auch, ob die historische Dachkonstruktion überhaupt tragfähig für eine PV-Anlage ist. Und ob die Dachfläche für Feuerwehreinsätze frei bleiben muss. „Welche Auflagen ein Denkmaleigentümer zu beachten hat, hängt dabei vom Einzelfall ab und auch von der jeweiligen Gestaltungssatzung der Kommune“, teilt die Pressesprecherin auf Anfrage mit.
Anlage unkompliziert vom Gebäude getrennt werden
Im Falle des Stockhammers sieht zumindest Abuzar Erdogan keine Gründe, warum man auf eine PV-Anlage verzichten sollte. „Für mein Dafürhalten verändert die Photovoltaik-Anlage die Bausubstanz nicht. Zudem könne die Anlage jederzeit unkompliziert wieder vom Gebäude getrennt werden. Auch sei nicht zu befürchten, dass die Anlage auf dem Dach überhaupt von außen wahrgenommen wird.“
Aus wirtschaftlichen Gründen
Gleiches bestätigt Alexander Kirner vom „Stockhammer“. Er habe sich wegen der Umwelt aber auch aus wirtschaftlichen Gründen für eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Wirtshaus ausgesprochen. Einen ersten Antrag dazu hatte er bereits im Frühjahr gestellt.
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Das sein Vorhaben für so viel Diskussionen sorgt, habe er nicht kommen sehen. „Natürlich habe ich gewusst, dass es aufgrund des Denkmalschutzes schwierig wird, aber ich dachte, die Stadt steht dahinter“, sagt er.
Größe, Farbe und Struktur bewerten
Eine Entscheidung soll am heutigen Donnerstag (16. Dezember) fallen. Beginn der Sitzung ist um 17 Uhr. Das Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern funktionieren können, zeigt das Beispiel der bayerischen Staatskanzlei. Auf dem Dach des historischen Gebäudes gibt es seit 2012 eine 800 Quadratmeter große PV-Anlage.