Laut Anklage 300.000 knapp Euro vorenthalten
Sozialabgaben hinterzogen? Rosenheimer Unternehmer auf der Anklagebank
- VonTheo Auerschließen
Ein Unternehmer aus Rosenheim musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Er habe Scheinselbstständige beschäftigt, um Abgaben einzusparen. Doch die Beweisführung gestaltete sich schwierig, zudem gab‘s Kritik an der Auswahl der Zeugen.
Rosenheim – Unternehmer von Baufirmen müssen ihre Kosten niedrig halten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein enormer Kostenfaktor sind die Mitarbeiter. Um diesen zu minimieren, nutzen Unternehmen häufig Subunternehmer, bei deren Einsatz sich der Aufwand für die Sozialabgaben erübrigt. Das führt nicht selten dazu, dass sich Mitarbeiter als selbstständig bezeichnen, auch ein Gewerbe anmelden ohne in Wirklichkeit selbstständige Unternehmer zu sein.
Bedingungen müssen erfüllt sein
Um diesem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber Bedingungen geschaffen, die ein selbstständiger Unternehmer erfüllen muss, um als solcher zu gelten. Immer wieder werden in der Bauwirtschaft ausländische Mitarbeiter aus dem EU-Raum in sogenannter Scheinselbstständigkeit beschäftigt, um sich illegal Sozialabgaben zu ersparen.
Dies wurde vom Zoll und der deutschen Rentenversicherung auch bei dem 42-jährigen Unternehmer aus Rosenheim vermutet, angezeigt und von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht. Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch wurde der gebürtige Kosovare wegen „Vorenthalt von Arbeitsentgelt“, wie diese Straftat bezeichnet wird, angeklagt. Laut Anklage seien dabei insgesamt knapp 300.000 Euro vorenthalten worden.
Allgemeine Darstellungen durch einen Zeugen
Als dazu ein Vertreter der deutschen Rentenversicherung als Zeuge aussagen sollte, stellte sich heraus, dass dieser mit dem angeklagten Sachverhalt überhaupt nicht befasst war, sondern lediglich allgemeine Darstellungen des Rentenversicherers zum Besten gab. Dagegen verwahrte sich der Verteidiger Rechtsanwalt Christoph Michel aufs Heftigste. „Es kann nicht angehen dass hier ein Zeuge Wertungen als Tatsachen angeben darf von denen er tatsächlich keine Kenntnis hat.“ Selbst der Staatsanwalt stimmte dem zu, so dass Richter Knoblauch dessen Äußerungen lediglich als allgemeine Sicht des Versicherers verwertbar zuließ.
Betriebsprüfung der Rentenversicherung
Bei einer Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung im Jahre 2020, so ein weiterer Zeuge, hatten sich keinerlei Beanstandungen ergeben. Wobei der Zeuge angab, dass dabei allerdings nicht nach Unregelmäßigkeiten gesucht worden sei.
Dann wurden die fünf angeblich „scheinselbstständigen“ Mitarbeiter des Angeklagten als Zeugen vernommen. Dabei handelte es sich ausnahmslos um rumänische Mitbürger für die – um Missverständnisse auszuschließen – eine Dolmetscherin anwesend war. Nahezu alle rumänischen Zeugen waren tatsächlich – als Gewerbe gemeldet – für mehrere Unternehmen tätig, bei einer eigenen Krankenversicherung und durchaus eigenverantwortlich unterwegs. Damit erfüllten sie die notwendigen Kriterien, um als Subunternehmer tätig zu sein. In einem Falle drängten sich allerdings Zweifel auf, ohne dass die unterstellte Scheinselbstständigkeit wirklich bewiesen werden konnte.
So beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Diese wurde vom Gericht mit einer Summe von 7500 Euro beziffert. Staatsanwalt, Verteidiger und der Angeklagte waren damit einverstanden. So wurde dies vom Gericht in Rosenheim beschlossen und die Sache war erledigt.