Kommunale Ämter sollen attraktiver werden
Altersgrenze für Bürgermeister soll kippen - was das für die heimischen Rathaus-Chefs bedeutet
- VonMartin Lünhörsterschließen
66 Jahre. Älter darf ein Bürgermeister oder Landrat beim Amtsantritt nicht sein. Zumindest bisher. Die Staatsregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die einen Wegfall dieser Altersgrenze vorsieht. Was das für die Bürgermeister im Landkreis Rosenheim bedeutet.
Rosenheim - Ist man mit 67 Jahren zu alt um Bürgermeister zu sein? Bisher durften sowohl Bürgermeister als auch Landräte höchstens 66 Jahre am Tage ihres Amtsantritts alt sein. Das soll künftig nicht mehr so sein. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß”, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Da die Einwohner ihren Bürgermeister teils seit langen Jahren kennen, soll es nun dem Wählerwillen überlassen werden, ob ein Bürgermeister auch jenseits des 67. Lebensjahres noch fähig ist, das Amt in vollem Umfang ausfüllen zu können.
„Ich finde die Änderung gut”, sagt Bernd Fessler, Bürgermeister in Großkarolinenfeld und Kreisvorsitzender des bayerischen Gemeindetags. „Gerade bei uns werden die Menschen immer älter. Vor diesem Hintergrund muss man viele Dinge neu denken.”
Auch Rudolf Leitmannstetter, der Bürgermeister von Vogtareuth sieht in dem neuen Gesetz eine positive Entwicklung und findet die Neuerungen sinnvoll. „Warum soll man ab einem bestimmten Alter aufhören müssen?”, sagt er. „Die Ehrenamtlichen müssen ja auch nicht aufhören, warum sollten also die Hauptamtlichen?” Er selbst wäre auch von der neuen Regelung betroffen, hätte bei der nächsten Wahl die Altersgrenze überschritten. „Das heißt aber nicht, dass ich auch wieder kandidiere!”, sagt er lachend gegenüber dem OVB. „Es sind ja noch drei Jahre und bis dahin gibt es noch viel zu tun. Bis dahin müssen wir schauen.” Ganz ausgeschlossen ist es also nicht. Bei Bernd Fessler wohl aber schon. „Da bin ich mir mit Peter Kloo aus Kolbermoor sehr einig, dass wir und bis 2026 mit der Blaskapelle hinaus spielen lassen”. Familiäre Verpflichtungen würden schon auf ihn warten.
Kommunale Ämter sollen attraktiver werden
Bei der Reform geht es aber nicht nur um das Alter der jeweiligen Bürgermeister. Kommunale Ämter sollen attraktiver werden. Dabei geht es auch darum, das Ehrenamt und die Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Deswegen plant die bayerische Landesregierung eine Änderung des Kommunalrechts. Das hat auch Auswirkungen auf die Bürgermeister, die schon lange im Amt sind.
„Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen”, sagte Herrmann. „Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen.”
Hauptberufliche Bürgermeister ab 2.500 Einwohner
Aber nicht nur beim Alter der Amtsträger soll sich künftig etwas ändern. Bisher war es meistens so, dass Kommunen, die weniger als 5.000 Einwohner haben, einen ehrenamtlichen Bürgermeister hatten. Diese Grenze soll nun auf 2.500 Einwohner gesenkt werden. Damit können auch Bürgermeister kleineren Gemeinden ihre Aufgaben hauptberuflich ausüben. „Früher ging das vielleicht einfacher, aber die Aufgaben haben dermaßen zugenommen”, sagt Bürgermeister Leitmannstetter. “Nebenamtlich ist es fast nicht zu schaffen.” Der Bürger habe das Recht, angemessen vertreten zu werden. „Ich finde die Änderung gut, das passt in die heutige Zeit.”
Der gleichen Meinung ist auch Bernd Fessler. Die Änderung sei schon lange dringend notwendig, sagt er. „Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie man diese Aufgabe und Verantwortung nebenamtlich machen kann.” Besonders in kleineren Kommunen sei es oft so, dass noch mehr Aufgaben auf den Bürgermeister zukommen, da auch die Verwaltung kleiner sei.
Wegen der Komplexität und der Aufgabenfülle soll das Ehrenamt in Zukunft nicht mehr die Regel, sondern nur noch eine Ausnahme sein, so die Begründung der Änderung laut dem Innenministerium. Dass Bürgermeister kleinerer Gemeinden ehrenamtlich tätig sein sollen, hat historische Gründe. Das sei aber eben nicht mehr zeitgemäß. „Ich bin hauptamtlich und könnte mir das nebenamtlich nicht vorstellen”, so Leitmannstetter.
Wobei ein Ehrenamt in diesem Fall nicht heißt, dass die Tätigkeit unbezahlt ist. Das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) sieht je nach Größe der Kommune eine Aufwandsentschädigung vor.
Erstattung mandatsbedingter Betreuungskosten
Damit der Neuerungen aber nicht genug. Eine weitere betrifft die Mitglieder der Gemeinderäte, der Kreistage und der Bezirkstage und die Kosten, die ihnen für die Betreuung von Angehörigen entstehen, um an Sitzungen teilnehmen zu können. Der neue Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommunen die mandatsbedingten Kosten entschädigen können. Damit soll es insbesondere Bürgern leichter gemacht werden ein Mandat zu übernehmen und trotzdem ihren familiären Verpflichtungen nachkommen zu können.
Nächste Kommunalwahl erst 2026
Das nächste Mal wählt Bayern im Frühjahr 2026 neue Bürgermeister. Vorher stehen noch die bayerische Landtagswahl am 8.Oktober 2023, die Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2024 und die Bundestagswahl im Herbst 2025 an.
Die Änderungen im Gemeinde- und Landkreiswahlrecht sollen vom Landtag bis spätestens 18. April beschlossen werden. Der Ministerrat hat dem Vorschlag bereits Anfang März zugestimmt. Das neue Gesetz würde dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.