Landgericht Traunstein
Schlägerei: Rosenheimer hält eisern an der eigenen Version fest
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
Der Versuch, seinen Bruder in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Traunstein im Zusammenhang mit einer Schlägerei zu entlasten, kam einen 37-jährigen Arbeiter aus Rosenheim teuer zu stehen.
Traunstein/Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim mit Richter Wolfgang Ott verhängte gegen den Arbeiter aus Rosenheim wegen uneidlicher Falschaussage eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 35 Euro, somit von insgesamt 5950 Euro. Außerdem kommen die Verfahrenskosten hinzu. Die beiden Brüder mussten sich vor einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Der 37-Jährige akzeptierte seine Bewährungsstrafe.
Der Bruder jedoch zog in Berufung. Die Achte Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte darüber zu befinden. In der Verhandlung Mitte August 2021 belehrte die Vorsitzende Richterin den jetzigen Angeklagten über seine Zeugenpflicht, die Wahrheit zu sagen. Das hielt den 37-Jährigen nicht davon ab, den Geschädigten zu bezichtigen, als Erster auf den Bruder eingeschlagen zu haben.
Auch bezüglich des Einsatzes eines Messers machte er unrichtige Angaben. Obwohl ihn der Staatsanwalt nochmals auf eine mögliche Falschaussage hinwies, blieb der 37-Jährige vor dem Landgericht bei seiner Version. Drei Zeugen widerlegten in der Folge wie im März 2021 in Rosenheim unabhängig voneinander und übereinstimmend die Behauptungen des Arbeiters hinsichtlich der Rolle des Bruders bei der Schlägerei. Das Amtsgericht Traunstein beurteilte den Fall letztlich wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift