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Caritas legt Arbeit nieder

Betreiberwechsel im Kaiserhof Rosenheim: Wie es für die Bewohner jetzt weitergeht

Eingang des Kaiserhofs Rosenheim
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Eingang des Kaiserhofs in Rosenheim
  • VonIsabella Wildemann
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Das Service-Wohnen im Kaiserhof Rosenheim soll Bewohnern mit Einschränkungen ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen. Seit dem 1. Dezember 2022 ist die Caritas jedoch nicht mehr dafür zuständig. Diese Änderungen gibt es in der Wohnanlage.

Rosenheim - Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist jetzt als Ansprechpartner am Kaiserhof zuständig und übernimmt dabei verschiedene Dienstleistungen. Damit hat das BRK die Caritas zum 1. Dezember 2022 abgelöst.

Für den Kaiserhof seien zwei feste Ansprechpartner des BRK eingestellt worden, erklärt Susanne Haidacher, Pressereferentin des Bayerischen Roten Kreuzes. Darunter sei eine Teilzeitkraft und eine Kraft auf geringfügig-beschäftigter Basis. Als Unterstützung für die noch selbstständigen, aber in gewissen Bereichen unterstützungsbedürftigen Bewohner, biete die Organisation verschiedene Hilfestellungen an. Dazu zähle unter anderem die Kommunikation mit der Hausverwaltung und die Informationsverteilung an die Mieter, heißt es in der Pressemitteilung der Hilfsorganisation.

So viel Unterstützung wie nötig

Außerdem falle die Vermittlung von Dienst- und Hilfsleistungen in den Aufgabenbereich des BRK. Je nach Wunsch des Bewohners können diese, laut Haidacher, ebenfalls von dem Bayerischen Roten Kreuz sein. Es gäbe jedoch auch andere Anbieter, an die sie vermitteln können. Abhängig von dem Bedürfnis der Mieter, könne beispielsweise ein Hausnotruf angeschlossen oder „Essen auf Rädern“, Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Waschsysteme, und ärztliche Versorgung bereitgestellt werden. Falle für solche Leistungen die Wahl auf das Angebot des BRK, komme der entsprechende Mitarbeiter zu geregelten Zeiten in die Einrichtung. „Diese BRK-Mitarbeiter sind jedoch nicht nur für den Kaiserhof zuständig“, erklärt sie.

Ermöglichen eines selbst bestimmten Lebens

Seit dem Jahr 1998 ist das Konzept „Service-Wohnen“ in der Teilungserklärung der Immobilie festgehalten, informiert der WEG Beirat des Kaiserhofs. Das Miet-Angebot über 37 Wohneinheiten sei zwar vorrangig an Senioren gerichtet, gelte jedoch auch für Personen „unabhängig von ihrem Alter“, die sich aufgrund ihrer Einschränkungen ein „selbst bestimmtes Leben ermöglichen möchten.“

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