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Nackt vor der Putzfrau und Mädchen im Park belästigt - doch damit hat der Täter nicht gerechnet

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Von: Theo Auer

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Vor dem Rosenheimer Amtsgericht musste sich jetzt ein 32-jähriger Exhibitionist verantworten.
Vor dem Rosenheimer Amtsgericht musste sich jetzt ein 32-jähriger Exhibitionist verantworten. © picture alliance/dpa

Ein 32-Jähriger sich laut Anklage der Putzfrau nackt präsentiert haben. Ein anderes Mal habe er im Mai 2022 sein Gemächt vor zwei Mädchen auf einem Spielplatz entblößt, die er im Nachhinein auch noch zum Mitkommen aufforderte. Nun fiel das Urteil gegen den Mann.

Rosenheim – Beide Male war er damit an die Falschen geraten. Die Putzfrau schrie lauthals auf und deren Ehemann rief die Polizei und machte ihm handgreiflich klar, dass er das zu lassen habe.

Auch die beiden Mädchen unterschätzte der Mann gewaltig. Nicht nur dass sie seine Anwesenheit mit dem Handy fotografierten. Als er die Zwei zum Mitkommen aufforderte, zeichneten diese das Gespräch ebenfalls mit ihrem Handy auf. Zunächst erklärte der 32-jährige Hausmeister, dass er sich keineswegs der Putzfrau nackt gezeigt habe. Vielmehr habe er seine Wohnungstüre voll bekleidet nur einen Spalt weit geöffnet, als die Frau schon hysterisch geschrien habe. Deren Mann habe ihn später grundlos bedroht, sodass er darauf hin die Polizei gerufen habe. Selbst wenn er nackt gewesen wäre, was nicht der Fall gewesen sei, hätte ihn die Frau wegen des Öffnungswinkels der Türe nicht sehen können.

Neue Version vorgelegt

Im Falle der beiden Mädchen präsentierte er eine Erklärung, wie sie aus den Akten nicht hervorging, selbst seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull, war diese Version neu. Er bestritt keineswegs, dass er sich an diesem Tag und zu der Uhrzeit an dem Spielplatz aufgehalten habe. Jedoch habe er auf einen Freund gewartet. Er habe an dem Tag unter heftigen Bauchschmerzen gelitten, weshalb er seinen Unterbauch gehalten und sich gekrümmt habe. Möglicherweise hätten die Mädchen das fehlinterpretiert. Zudem seien die Mädchen auf ihn zugekommen und hätten ihn aufgefordert, seinen Penis zu zeigen. Der Vorsitzende Richter Stefan Fritz machte ihn darauf aufmerksam, dass die Mitschnitte des Gesprächs von den Mädchen verlägen, seine Version deshalb in hohem Maße unglaubwürdig sei. Des Weiteren wies er ihn darauf hin, dass er – angesichts seiner Vorstrafen-Situation – nur bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen könne

Bitte um Rechtsgespräch

.Zumal er damit auch den Kindern eine peinliche Zeugenaussage ersparen würde. Der Verteidiger bat um ein Rechtsgespräch.

Eine Verständigung kam dabei nicht zustande, weil sich der Staatsanwalt außerstande sah, im Vorhinein einer Bewährungsstrafe zuzustimmen. Um den Sachverhalt umfassend klären zu können hatte das Gericht neun Zeugen geladen, darunter die Tatopfer und deren Angehörige. Der Verteidiger erklärte nun ein umfassendes Geständnis seines Mandanten, wodurch nahezu die gesamten Zeugenaussagen unnötig wurden und diese entlassen werden konnten.

Die beiden Mädchen und die Reinigungsfrau blieben als Zuschauer dennoch im Gerichtssaal um den Fortgang der Verhandlung zu verfolgen. Der Polizeibeamte bestätigte den Verlauf der Ermittlungen und äußerte dass der Angeklagte für ihn zweifelsfrei als Täter überführt werden konnte. Die Vorstrafenliste des Angeklagten war lang. Vor allem Drogenhandel und Körperverletzungen hatten ihn bereits mehrmals ins Gefängnis gebracht. Niemals aber war er bislang wegen Sexualdelikten aufgefallen.

Geständnis zum Schluss

In seinem Schlussvortrag akzeptierte der Staatsanwalt wohl das Geständnis, zu dem sich der Angeklagte aber erst nach wilden und widersprüchlichen Erklärungen bereit fand. Weil dieser aber bereits sogar über Knasterfahrung verfüge, sei er nicht in der Lage eine Bewährungsstrafe zu beantragen. 18 Monate Gefängnis, die er ohne Bewährung abzusitzen habe. So lautete sein Antrag. Der Verteidiger verwies auf die Werthaltigkeit des Geständnisses seines Mandanten. Nicht nur dass damit dem Gericht eine lange Verfahrensdauer erspart geblieben sei, vielmehr seien dabei auch die Mädchen einer womöglich peinlichen Befragung entgangen. Außerdem habe sich gezeigt, dass es bei den Tatopfern kaum psychischen Schaden gegeben habe. Ansonsten würden sie kaum im Saale verbleiben und hier unbefangen dem Geschehen folgen. Insgesamt plädierte er, dass es sich bei den Verfehlungen seines Mandanten ausschließlich um Exhibitionismus gehandelt habe und dieser auch durchaus eine entsprechende Therapie zu absolvieren bereit sei. Er beantragte gegen seinen Mandanten eine Gefängnisstrafe von einem Jahr zu verhängen und mit entsprechenden Auflagen diese zur Bewährung auszusetzen.

Vier Jahre Bewährungszeit

Das Gericht folgte dem Antrag des Verteidigers. Zwar würde es sich keineswegs nur um Exhibitionismus handeln und die Vorstrafen schwer wiegen, aber da keine davon einschlägig sei könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. „Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass es sich hier um ihre allerletzte Chance handelt, nicht ins Gefängnis zu müssen!“ Vier Jahre Bewährungszeit, begleitet und überwacht von einem Bewährungshelfer, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und der Besuch einer psychotherapeutischen Fachambulanz sollen ihm helfen, nun nicht mehr straffällig zu werden.

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