Wann darf ein Oberbürgermeister Urlaub machen?
Fernbleiben von OB Andreas März bei Friedensbekundung für Ukraine in Rosenheim wirft Fragen auf
- VonAnna Heiseschließen
Vertreter der Rosenheimer Politik und zahlreiche Bürger sind am Sonntag gegen den Krieg und für Frieden in der Ukraine auf die Straße gegangen. Kritik gab es für das Fehlen des Oberbürgermeisters Andreas März. Doch ist diese berechtigt? Und wann darf ein OB Urlaub machen?
Rosenheim – Ein Sprichwort heißt: „Wer zu früh geht oder erst gar nicht kommt, über den reden die anderen.“ Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März hat aktuell mit genau diesem Phänomen zu tun. Statt am Sonntag bei der Friedenskundgebung gegen den Ukraine-Konflikt am Max-Josefs-Platz teilzunehmen, war er als ehrenamtlicher Startrichter beim Skirennen seiner Kinder im Einsatz.
Kritik aus den Reihen der Teilnehmer
Eine Entscheidung, für die er zumindest von einigen Teilnehmern kritisiert wurde – wenn auch hinter vorgehaltener Hand. Ein Foto des Skiclubs Aising-Pang, das Andreas März fröhlich bei seinem ehrenamtlichen Einsatz als Startrichter im Schnee zeigt und in den sozialen Medien gepostet wurde, heizt den Unmut zusätzlich an. Eine Tatsache, die zumindest der Pressesprecher der Stadt, Thomas Bugl, so überhaupt nicht nachvollziehen kann.
So habe März bereits am Freitagmittag „einen lang geplanten Urlaub mit diversen privaten Terminen angetreten“. Aus diesem Grund habe er sich – so teilt es die Stadt mit – bereits am Freitagabend mit dem Zweiten Bürgermeister, Daniel Artmann, wegen der Teilnahme an der Veranstaltung am Sonntag abgestimmt.
„Unmissverständliche Position“
März‘ Fernbleiben am Sonntag ändere jedoch nichts an seiner „unmissverständlichen Position“ zum Ukraine-Krieg und dem „ungeheuerlichen Bruch des Völkerrechts durch den russischen Präsidenten und die damit einhergehende Aufkündigung der europäischen Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg“.
Krisensitzung der Regierung von Oberbayern
Bereits am Freitagvormittag habe der Oberbürgermeister deshalb auch an einer kurzfristig einberufenen Krisensitzung mit der Regierung von Oberbayern teilgenommen, um wesentliche Fragen einer möglichen Flüchtlingsunterbringung frühzeitig zu klären.
„Angesichts des ungeheuerlichen Kriegsverbrechens Russlands ist auch für die Stadt Rosenheim humanitäre Hilfe für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge selbstverständlich. Hier ist die uneingeschränkte Solidarität gegenüber der ukrainischen Bevölkerung gefordert“, teilt Bugl mit.