Antrag an OB März
Fahrradfahrer sollen in Rosenheim rechtlich den Ton angeben
Die Stadt soll prüfen lassen, ob alle Busspuren im Stadtgebiet zu einem überbreiten Fahrradstreifen mit Freigabe für den Busverkehr umbeschildert werden können. Das haben SPD und „Die Partei“ in einem Antrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU) gefordert.
Rosenheim – Die Stadt soll prüfen lassen, ob alle Busspuren im Stadtgebiet zu einem überbreiten Fahrradstreifen mit Freigabe für den Busverkehr umbeschildert werden können. Das haben SPD und „Die Partei“ in einem Antrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU) gefordert.
Keine Nachteile für den Radfahrer
Bei zukünftigen Projekten sollte bei der Beschilderung eher auf das Zeichen 237 (Radweg oder Sonderweg für Radfahrer) als auf das Verkehrsschild 245 (Bussonderfahrstreifen) gesetzt werden – sofern für den Radfahrer dadurch keine Nachteile gegenüber der möglichen Mitnutzung von überbreiten Bürgersteigen entstehen. „An der alltäglichen Nutzungspraxis ändert sich dadurch gar nichts, aber es wird Rechtssicherheit für Busse und eine Besserstellung der Fahrradfahrer erreicht“, schreibt Stadträtin Ricarda Krüger (Die Partei) in ihrem Antrag.
Rechtliche Einschränkungen
So seien Busspuren zwar in fast allen Städten Deutschlands auch für Fahrradfahrer freigegeben, allerdings gibt es hierbei laut SPD und „Die Partei“ rechtliche Einschränkungen. Denn bei den runden, blauen Schildern handelt es sich um Sonderwege, die für die jeweils abgebildete Fahrzeugart verbindlich zu nutzen seien.
Busfahrer können Radfahrer überholen
„Wird ein Bus also von mehreren Fahrradfahrern auf seiner Spur eingebremst, wäre es ihm rechtlich gesehen, gar nicht erlaubt, die Busspur zu verlassen, um mit dem Kfz-Verkehr mitzufahren“, heißt es in dem Antrag. Anders wäre die Situation bei dem Schild 237 in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1024-14. Hier sei es den Busfahrern erlaubt, langsame Fahrräder und E-Scooter zu überholen, da sie den Radfahrstreifen, im Gegensatz zur Busspur, jederzeit verlassen dürfen.
„Auf Fahrradspuren mit Freigaben für Busse geben Fahrradfahrer rechtlich gesehen den Ton an“, so Krüger. Radfahrer müssen sich durch Busse nicht bedrängt fühlen, da diese jederzeit auf der Spur für den Kfz-Verkehr überholen könnten.