Meinung
Eine Absage an die Stolpersteine wird die Debatte in Rosenheim nicht beenden
Der genauere Blick nach München zeigt, dass die Debatte um die Stolpersteine dort noch längst nicht zu Ende ist. Daraus könnte man in Rosenheim Schlüsse ziehen, findet Thomas Stöppler, Redakteur der OVB-Heimatzeitungen.
Kommentar – Oberbürgermeister Andreas März erzählte bei der jüngsten Diskussion um die Stolpersteine nicht von Ungefähr von einem bewegenden Gespräch mit der Vorsitzenden der israelitischen Kultusgemeinde in München und Oberbayern (IKG) und Holocaust-Überlebende Charlotte Knobloch. Ihr Argument gegen die umstrittenen Stolpersteine – die Namen ermordeter Juden würden mit Füßen getreten – ist schließlich eines der gewichtigsten. Und genau diese Kritik ist der Grundstein für die von der Stadt vorgeschlagene Alternative: Erinnerungstafeln an Häuserwänden beziehungsweise Stelen. Das ist an und für sich ein guter Kompromiss.
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Aber der Verweis des OBs nach München ist dennoch problematisch. Es gilt nämlich auch der Vielfalt jüdischer Gemeinden in der Landeshauptstadt und darüber hinaus Rechnung zu tragen. So gibt es sowohl in der IKG andere Stimmen, als auch andere Gemeinden wie Beth Shalom. Die ist mehrheitlich für die Stolpersteine und ihre Mitglieder gehören zu den tatkräftigsten Aktivisten des Projekts. So auch Terry Swartzberg: Der ist zwar froh über die Stelen, aber gleichzeitig weiterhin für Stolpersteine: „Es geht nicht darum, wie Charlotte Knobloch oder der Stadtrat gedenken will. Es geht um die Wünsche von Angehörigen, die mit Stolpersteinen an ihre Verwandten erinnern wollen“, erklärte er nach der Absage an das Erinnerungsprojekt in der Landeshauptstadt.
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Oberbürgermeister März irrt, wenn er meint, dass die Debatte in München nun beigelegt sei. Das zeigt allein schon die Tatsache, dass weiter Stolpersteine auf privatem und sogar auf öffentlichem Grund hinzu kommen: Vor dem ägyptische Museum, also staatlichem Grund, wurden vergangenen Winter Steine verlegt.
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Vielleicht könnte man in Rosenheim den vorgeschlagenen Kompromiss noch etwas ausweiten. Denkbar – wenn auch eventuell juristisch schwierig – wäre eine Ausnahmeregelung für Angehörige. Diese könnten auf Wunsch für Verwandte Stolpersteine statt Gedenktafeln verlegen. Denn es gilt nicht nur dem Empfinden von Charlotte Knobloch Rechnung zu tragen, sondern auch dem ganz realen Empfinden der Angehörigen.
Schreiben Siedem Autor: thomas.stoeppler@ovb.net