Sendung wird bei Briefkontrolle entdeckt
Drogen per Post in die JVA Bernau geschickt: Zwei Männer in Rosenheim vor Gericht
- VonChrista Auerschließen
Das Schöffengericht Rosenheim untersuchte die Vorwürfe gegen einen 40-Jährigen und einen 44-Jährigen aus München wegen versuchter Abgabe und Besitz von Betäubungsmitteln. Ein Angeklagter hatte 18 Vorstrafen.
Rosenheim – „Ich bereue alles sehr“, sagte die Angeklagte vor dem Schöffengericht. Sie hat im Auftrag ihres Mitangeklagten im Oktober 2018 in einem als Verteidigerpost getarnten Brief sechs Fentanylpflaster an dessen Mithäftling in der JVA Bernau geschickt. Laut Anklage hatte der Angeklagte vorher die Verteidigerpost aus der Zelle des Mithäftlings entwendet und seiner Bekannten per Post zukommen lassen. Im Rahmen der Briefkontrolle in der JVA wurde der Brief aufgehalten.
Marihuana und Heroin gefunden
Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden im August 2020 16,43 Gramm Marihuana bei der 40-Jährigen gefunden. In der mit ihrem Lebensgefährten gemeinsam bewohnten Wohnung wurden 5,8 Kilo Heroin aufgefunden. Im Verfahren zeigte sich die Angeklagte von Anfang an geständig. 2017 habe sie den Angeklagten kennengelernt und mit ihm eine kurze Affäre gehabt. Als der 44-Jährige inhaftiert wurde, habe er sie angerufen und mehrmals gedroht, ein Bild, das die Angeklagte leicht bekleidet zeigt, ihrem Ehemann zu zeigen, wenn sie sich weigere, die Drogen in das Gefängnis zu schicken.
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Der 44-Jährige bestritt diese Aussage und äußerte sich nur vage zum Tatvorwurf. Als er inhaftiert worden sei, habe er eine Art Brieffreundschaft mit der Angeklagten entwickelt. Einem ihrer Briefe habe sie ein Bild beigelegt. Als sie es später zurückgefordert habe, hätte er es ihr ohne Forderungen zurückgeschickt. Er und auch Mitgefangene hätten die Frau irgendwann angerufen und sie gebeten, ihnen Drogen zu schicken.
18 Vorahndungen auf dem Kerbholz
Für die Vertreterin der Anklage war die Tat aus dem Gefängnis heraus besonders verwerflich und im Fall des Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu ahnden. Zulasten des 44-Jährigen sprächen seine 18 Vorahndungen und sein professionelles Vorgehen. Verteidiger Markus Brunner rückte den Wert des Geständnisses seines Mandanten in den Vordergrund und fand eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro für ausreichend, zumal die Taten bereits drei Jahre zurücklägen.
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Im Falle der Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die aus Sicht der Staatsanwältin nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Es habe sich um harte Drogen gehandelt und das professionelle Vorgehen sowie das neue Strafverfahren, bei dem eine Strafe von drei bis vier Jahren im Raum stünde, lasse keine positive Sozialprognose zu. Verteidigerin Angelika Baumgärtl fand das geforderte Strafmaß der Staatsanwältin „hoch aber nicht verkehrt“.
Aber Bewährung müsse schon drin sein, denn die Angeklagte sei nicht vorgeahndet und von der Drucksituation überfordert gewesen. Sie habe die Tat aufrichtig bereut und sie sei therapiewillig, plädierte die Verteidigerin. Das Schöffengericht blieb im Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwältin. Bei der Angeklagten könne die Nötigungssituation, in der sie unter Druck gehandelt habe, nicht widerlegt werden.
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Das Geständnis sei ein weiterer Punkt, der sich positiv ausgewirkt habe. Letztlich sei ein Brief und 16 Gramm Marihuana nicht genug, um die 40-Jährige ins Gefängnis zu schicken. Dagegen sei für den Angeklagten als Drahtzieher der Tat keine Bewährung mehr möglich. Er sei vielfach vorbestraft und habe sich nicht einmal im Gefängnis von weiteren Straftaten abhalten lassen, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Matthias Knoblauch.