Brief in die JVA geschickt
Darum musste ein Ex-Häftling (24) aus Rosenheim nach dem Knast direkt wieder vor Gericht
- VonTheo Auerschließen
Gerade erst auf dem Gefängnis gekommen, musste sich ein 24-jähriger Mann aus Rosenheim jetzt erneut vor Gericht verantworten. Der Mann hatte eine Briefsendung in die JVA geschickt. Und die hatte es in sich.
Rosenheim/Bernau – Bereits viermal stand ein 24-jähriger Rosenheimer wegen Drogenvergehen vor dem Jugendrichter, bis dieser ihn für 14 Monate hinter Gitter schickte. Im Gefängnis bot ihm ein Mithäftling 400 Euro an, wenn er nach seiner Entlassung zwei Briefe mit „Verteidigerpost“ an zwei Gefangene einsendet.
Ein solcher Brief kam dann nach seiner Haftstrafe im Gefängnis an. Da der Absender ein bislang nicht betroffener Anwalt war, fragte der Sicherheitsdienst der JVA bei dem Rechtsanwalt nach, ob dieses Schreiben von ihm stammt. Da dieser von dem Schreiben nichts wusste, öffneten die Beamten die Sendung, die neben einem nichtssagenden Anschreiben zwei karierte, leere DIN-A4-Blätter enthielt.
Die Erklärung: „Research chemicals“ werden in organischen Lösungsmitteln aufgelöst und auf Papier gesprüht. Das Mittel verdunstet, und zurück bleibt die Droge. Das Papier wird gemäß den Karos in Konsumeinheiten zerschnitten und in der JVA verkauft und geraucht. Bis zu 600 Einheiten entstehen aus einem DIN-A4-Blatt.
Schwere Schädigungen
Der Gutachter des Bayerischen Landeskriminalamtes erläuterte, dass eine Wirkstoffmenge durch diese Methode kaum bemessen werden kann. Dies mache diese „Designer-Drogen“ gefährlicher. Die Wirkung kann nur durch den Konsum festgestellt werden. Es seien bereits schwere Schädigungen bis hin zum Tod festgestellt worden.
Da der Rosenheimer, im Gegensatz zu dem Unbekannten, der ihm die Blätter übergab, keine Handschuhe trug, verrieten ihn seine Fingerabdrücke, und er wurde festgenommen.
Unmittelbar nach der Entlassung
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft glaubte ihm zwar die Reue und das Bemühen, von den Drogen wegzukommen. Andererseits verübte er die Tat unmittelbar nach seiner Haftentlassung. Der Jurist beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Baron Harald von Koskull, unterstrich das Geständnis und die Bemühungen seines Mandanten, der um von dem Milieu loszukommen auf das versprochene Honorar verzichtete. Dazu käme, dass der Strafrahmen durch den Gesetzgeber eindeutig niedriger als bei üblichen Drogen gefasst worden sei. Deshalb sei von einer Strafe von unter einem Jahr auszugehen, jedenfalls aber auf Bewährung.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch stimmte dem Verteidiger zu. 14 Monate Haft mit der Aussetzung zur Bewährung, so lautete das Urteil. Dazu verhängte er umfangreiche Bewährungsauflagen, die den jungen Mann davor bewahren sollen, erneut in alte Muster zu geraten.